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Bei Scheidungen sitzen die Kinder zwischen den Stühlen: ASD vermittelt

S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bei Trennungen oder Scheidungen sitzen Kinder zwischen den Stühlen. Zudem leiden sie am meisten unter der Situation. (Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de)

Der Bürgerservice steht bei der Kreisverwaltung im Vordergrund. Deshalb haben viele Tätigkeiten wenig mit dem „Vorgang“ und viel mit den Menschen zu tun. Der Emscherblog stellt in einer Serie die Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) vor. Heute Teil 3: Elterliche Sorge nach Scheidung

Kinder sitzen bei Trennungen zwischen den Stühlen „Jahrelang hat er sich nicht um die Kinder gekümmert und jetzt will er ständig was mit ihnen unternehmen!“ – „Meine Frau hetzt die Kinder doch den ganzen Tag gegen mich auf. Kein Wunder, dass sie mich nicht sehen wollen!“ – „Nach den Besuchswochenenden sind die Kinder immer völlig verstört.“ Wer schon einmal eine Scheidung durchlebt hat oder getrennt lebt, dem sind diese Sätze vermutlich vertraut.

Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden

Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden. Meistens geht dies nicht ohne Streit und Auseinandersetzung – Streit um den Besitz, wegen der Unterhaltsansprüche und um die Kinder. „Auf beiden Seiten gibt es verletzte Gefühle und darum fällt es Eltern nicht leicht, zu sehen, was ihre Kinder in dieser schwierigen Situation wirklich brauchen“, weiß Sachgebietsleiter Gerd Steiner aus der Praxis.

Kindern schadet die Trennung der Eltern vor allem dann, wenn lange und ausdauernd – manchmal bis zur letzten Instanz – gestritten wird. „Je eher sich die Eltern einigen, desto besser kommen Kinder mit der Trennung zurecht“, unterstreicht Gerd Steiner.

Wo die Kinder leben und wie die Besuchskontakte gestaltet werden, sollte gemeinsam entschieden werden. Hierzu sind streitende Eltern jedoch oft nicht fähig. Jugendämter stehen hier als neutrale Mittler und Berater zur Verfügung“

Gerd Steiner, Sachgebietsleiter ASD

Sachgebietsleiter ASDD: Gerd Steiner. (Foto: Peter Gräber/emscherblog.de)
Sachgebietsleiter ASDD: Gerd Steiner. (Foto: Peter Gräber/emscherblog.de)

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern Kinder haben das Recht auf den Kontakt zu ihren beiden Eltern. Besonders in der schwierigen und manchmal chaotischen Trennungszeit sind deshalb Mutter und Vater in ihrer Rolle als Eltern gefragt. „Wo die Kinder leben und wie die Besuchskontakte gestaltet werden, sollte gemeinsam entschieden werden. Hierzu sind streitende Eltern jedoch oft nicht fähig. Jugendämter stehen hier als neutrale Mittler und Berater zur Verfügung“, betont Gerd Steiner.

Unabhängig davon, ob Eltern sich außergerichtlich über das Sorgerecht einigen oder nicht: Alle Eltern und Kinder haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung durch das Jugendamt. In strittigen Verfahren vor dem Familiengericht werden das Jugendamt und damit in Bönen, Fröndenberg und Holzwickede der Allgemeine Sozialdienst des Kreises eingeschaltet.

Aufgabe der Sozialarbeiter des Kreises ist nicht herauszufinden, wer der bessere Elternteil ist. Im Gegenteil: Beide Eltern werden bei dem Bemühen unterstützt, einvernehmliche, für alle Seiten – also auch für die Kinder – akzeptable Lösungen zu finden.

Elternvereinbarung oft besser als richterliche Entscheidung

Lösungen können in einer Elternvereinbarung festgelegt werden. Diese Lösungen, meist lebensnaher als richterliche Entscheidungen, können schriftlich – in der Elternvereinbarung – festgehalten werden. Ist die elterliche Sorge auch ein Thema im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht, teilt der ASD dem Gericht in Absprache mit den Eltern die getroffenen Vereinbarungen mit.

In der Praxis zeigt sich, dass Antworten nicht „auf die Schnelle“ in einem Gespräch gefunden werden können: Es kommt oft zu neuen Streitigkeiten und Rückschlägen. Neue Partner kommen ins Spiel, Verabredungen werden nicht eingehalten, ein Schreiben des gegnerischen Anwalts flattert ins Haus und, und, und…

Das Hin und Her ist nervenzehrend, aber in solchen Situationen normal. „Alle brauchen Zeit, um Verbitterung und Enttäuschung zu verarbeiten und sich an das neue Leben zu gewöhnen. Vorläufige Absprachen und befristete Lösungen eignen sich gut, um die Situation zu entspannen. Denn eins ist ganz wichtig: Die Eltern müssen aufeinander zugehen, damit es ihren Kindern auf Dauer gut geht“, unterstreicht Gerd Steiner.

Hintergrund: Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) bietet Schutz für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen, z.B. bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder bei sexuellem Missbrauch. Der ASD berät und unterstützt Eltern, Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein schwierigen Familien- und Lebenssituationen in Trennungs- und Scheidungssituationen bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten bei Problemen zwischen Eltern und Kindern bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen bei der Vermittlung an Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen, z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung. Der ASD ist dem Fachbereich Familie und Jugend in der Kreisverwaltung Unna zugeordnet. Tätig beim ASD sind 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon arbeiten fünf beim ASD Bönen, vier beim ASD Fröndenberg und vier beim ASD Holzwickede. Erreichbar ist der ASD in Holzwickede, Rausinger Straße 3, T. 0 23 01 / 91 39 20.

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