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Augen-zu-und-durch bei der Standortsuche

Wer erwartet hatte, dass Bürgermeisterin Ulrike Drossel in der scheinbar unendlichen Geschichte der Standortsuche für die Kindertagesstätte etwas Neues zu sagen hat, sieht sich getäuscht. Alles, was die Bürgermeisterin vor der entscheidenden Abstimmung im Fachausschuss bzw. dem Rat erklärt hat, ist so von ihr oder ihrem Beigeordneten auch schon in den zurückliegenden öffentlichen Sitzungen erklärt worden.

Um das eigentliche Problem laviert Ulrike Drossel herum: Die Ankündigung einer Klage darf die Kita nicht aufhalten, betont die Bürgermeisterin. Entgegen allen Bekundungen wird eine Klage, wie von mindestens vier Anwohnern angekündigt, aber genau das tun.

Wenn die Bürgermeisterin den Anschein erweckt, dass eine Klage gegen die Planung die Kita nicht verzögern wird, ist das unaufrichtig. Korrekt ist ihr Hinweis, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.  Ebenso korrekt ist, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann.

Nebelkerzen bei der Klage-Problematik 

Beide Hinweise sind aber nichts als Nebelkerzen der Bürgermeisterin, die den Blick auf das eigentliche Problem verstellen sollen:  Einer aufschiebenden Wirkung im juristischen Sinne oder einer einstweiligen Verfügung bedarf es gar nicht, um die Kita zu stoppen.  Denn der Jugendhilfeträger (Kreis Unna) und der Bauträger UKBS haben bereits klar und deutlich öffentlich erklärt, dass sie bei einer Klage gegen die Baugenehmigung/Planung nicht mit dem Bau- der Kindertagesstätte beginnen werden, bevor die Verwaltungsrichter mit einem Urteil Rechtssicherheit geschaffen haben.

Daran ändert auch nichts, dass die Investoren und Träger keine Einwände gegen die Planung haben. Ja nicht einmal die Aussicht auf Erfolg einer Klage ändert etwas an diesem Sachverhalt.

Es gibt nur eine Möglichkeit, wie die Gemeinde das Klage-Argument aushebeln und monate-, wenn nicht jahrelange Verzögerungen durch eine Klage verhindern könnte.  Auch darauf haben der Investor und auch die UKBS zumindest schon inoffiziell hingewiesen: Die Gemeinde müsste sie von allen Regress- und Haftungsansprüchen freistellen. Nur dann würde ein Investor und Bauträger auch bei einer Klage mit dem Bau der Kita beginnen.

Bezeichnenderweise ist von der Bürgermeisterin zu diesem entscheidenden Punkt außer Augen-zu-und-durch nichts gekommen.

Da kann man nur hoffen, dass die Anwohner nicht klagen werden, sollte sich eine erneute Mehrheit für den Standort auf dem Platz von Louviers finden sollte.

Festplatz, Kita


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Kommentare (3)

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