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Auffahrunfall auf Stehfenstraße bringt 34-Jährigen wegen Körperverletzung vor Gericht: 1.500 Euro Geldstrafe

Es war ein Allerwelts-Unfall mit Blechschaden, der sich am 19. Februar 2022 abends auf der Stehfenstraße ereignete: Der 34 Jahre alte L. fuhr mit seinem Pkw, einem alten Opel, auf der regennassen Stehfenstraße Richtung Nordstraße, als vor ihm der 51 Jahre alte M. aus der Schubertsraße auf die Stehfenstraße einbog, nur um nach wenigen Metern nach links auf den Parkplatz des Borsig-Centers einzubiegen. L. fuhr auf den Pkw von M. auf — und fand sich heute wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Unna wieder.

Denn M., auf dessen Fahrzeug er aufgefahren war, hatte sich bei dem Unfall ein Hals-Wirbel-Syndrom zugezogen, wie ihm die Ärzte attestierten, nachdem er einen Tag später ein Krankenhaus aufgesucht hatte.

Angeklagte spricht von Vorfahrtverletzung

In der Verhandlung wies L. jede Schuld an dem Auffahrunfall von sich: Er sei nicht zu schnell gefahren. Vielmehr habe ihm M. die Vorfahrt genommen. Dann sei das Fahrzeug vor ihm immer langsamer geworden, sodass er es links überholen wollte. Plötzlich habe der Geschädigte dann angehalten, um auf den Parkplatz des Borsig-Centers zu fahren. Dabei habe es „überhaupt keinen Grund“ dafür gegeben, dass der Geschädigte „bremst“, so der Angeklagte. „Wenn er meint, dass ich zu schnell war, warum setzt er sich dann vor mich? Ich denke, er hat den Unfall gewollt.“  

„Wenn er meint, dass ich zu schnell war, warum setzt er sich dann vor mich? Ich denke, er hat den Unfall gewollt.“  

– der Angeklagte

Der Geschädigte erklärte dagegen im Zeugenstand, dass L. sich auf der dunklen und nassen Stehfenstraße, auf der Tempo 30 gilt, in viel zu hohem Tempo genähert habe. Er habe den Angeklagten in Höhe Fliesen Lanza kommen  sehen. Ein Einbiegen auf Stehfenstraße sei noch problemlos möglich gewesen. „Da war genug Zeit. Hinter mir hätten noch zwei weitere Autos einbiegen können“, so M. im Zeugenstand. Als er dann nach wenigen Metern langsamer geworden sei, um auf den Parkplatz des Borsig-Centers einzubiegen und den Angeklagten im Rückspiegel schnell näher kommen sah, habe er noch zu seiner Frau auf dem Beifahrersitz gesagt: „Der will mich doch wohl nicht überholen…“ Da habe es schon geknallt und der Angeklagte sei ihm aufgefahren.

Seine Frau und Beifahrerin bestätigte als Zeugin heute die Aussage ihres Mannes.

Strafbefehl „preiswerter“ als Urteil

Der Polizeibeamte, der den Unfall aufnahm, erklärte auf Nachfrage des Richters, dass der Angeklagte bei der Unfallaufnahme nichts von einer Vorfahrtverletzung durch seinen Unfallgegner gesagt habe. Darum stehe davon auch nichts im Unfallprotokoll.

Richter Jörn Granseuer wandte sich daraufhin direkt an den Angeklagten: „Ich bin überzeugt, dass Sie den Unfall hätten vermeiden können.“ Deshalb gab er dem Angeklagten zu bedenken: Wenn es zu einem Urteil kommt, würde dies aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse von L. vermutlich mit einer deutlich höheren Geldstrafe ausfallen, als der Strafbefehl vorsieht, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hat. Deshalb empfehle er ihm, seinen Einspruch zurückzuziehen. Nach kurzer Bedenkzeit tat dies der Angeklagte dann auch,  wenn auch sichtlich widerwillig. Schließlich wurde sein Strafbefehl über 50 Tagessätze a‘ 30 Euro (= 1.500 Euro) damit gleichzeitig rechtskräftig.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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