Skip to main content
Ausländerbehörde Kreis Unna

Asylmissbrauch in Holzwickede: Scheinvater garantiert schnelle Anerkennung

Die Zentrale Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde Unna. (Foto Max Rolke – Kreis Unna)

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise war nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kaum in der Lage, den Status der Flüchtlinge und Asylbewerber mit der gebotenen Gründlichkeit zu überprüfen. Auch in den Kommunen, auf die die Neuankömmlinge verteilt wurden, waren die Verantwortlichen überfordert. Jetzt, zwei Jahre später, hat sich die Lage spürbar beruhigt und in den Behörden und Amtstuben kann für die Prüfung der Asylverfahren genauer hingesehen werden. Dass bei solchen Prüfungen dann auch Fälle von Asylmissbrauch auffallen, kann einen kaum wundern. Mindestens ein solcher Fall von Asylmissbrauch durch Scheinvaterschaft ist nach Informationen des Emscherblogs jetzt auch in Holzwickede bemerkt worden.

Besonders ärgerlich ist der Fall auch, weil den deutschen Behörden offenbar die Hände gebunden sind. Strenggenommen kann nicht einmal von einem Missbrauch des Asylrechts die Rede sein kann, weil die handelnden Personen tatsächlich einen legalen Weg gefunden haben, der garantiert zum Verbleib in Deutschland berechtigt.

Warum der Emscherblog dennoch über diesen Fall berichtet, wohlwissend, dass rechte Rassisten und Populisten versuchen werden, ihn für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ist einfach zu erklären: Weil der gesellschaftliche Schaden noch größer wäre und wir solchen Leuten in die Hände spielen würden, wenn wir ände spielen würden, wennunangenehme Fakten unterdrücken.

Abgesehen davon schadet jeder einzelne Fall von Asylmissbrauch jenen Menschen, für die unser Asylrecht eigentlich gedacht ist und die es tatsächlich nötig haben.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes haben wir den nachfolgenden konkreten Fall allerdings anonymisiert, die beschriebenen Personen sind uns jedoch namentlich bekannt.

Freiwillige Familienzusammenführung

In den Fokus der Mitarbeiter der Gemeinde rückte der Fall, als sich vor einigen Wochen die Bezirksregierung im Fachbereich meldete und nachfragte, ob die Gemeinde Holzwickede eine junge Mutter mit einem kleinen Kind aufnehmen würde, deren Vater bereits in der Emschergemeinde wohnt. Da Holzwickede zum damaligen Zeitpunkt über die Quotenregelung keine Flüchtlinge mehr zugewiesen wurden, die Gemeinde andererseits auch wieder Aufnahmekapazitäten hat, erklärte sich der Fb II Sozialen Dienste der Gemeinde zu dieser Familienzusammenführung auf freiwilliger Basis bereit.

Denn der mutmaßliche Vater des kleinen Kindes lebt als geduldeter Asylbewerber schon länger als fünf Jahre in Deutschland und hat deshalb ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Vater und Mutter kennen sich gar nicht

Bei der Ankunft der Mutter, die als Asylbewerberin kaum eine Chance auf Anerkennung hätte, fiel den Mitarbeitern der Sozialen Dienste bei einer näheren Prüfung der Akten auf, dass der angebliche Vater in Holzwickede, der aus dem gleichen Herkunftsland wie die Mutter kommt, genetisch gar nicht der Vater sein kann. Es sei denn, er hätte seine Spermien tiefgefroren per Post an die Kindsmutter geschickt.

Denn die Kindsmutter weilte zum Zeitpunkt Empfängnis ihres erst wenige Monate alten Kindes noch in ihrem Herkunftsland. Der Vater in Holzwickede hat dagegen Deutschland nachweislich seit mehr als fünf Jahren nicht verlassen.

Außerdem stellte sich bei der Ankunft in Holzwickede heraus, dass die Mutter den angeblichen Vater ihres Kindes überhaupt nicht kannte. Trotzdem beharrt die Frau darauf, dass ihr aufenthaltsberechtigter Landsmann der leibliche Vater ihres Kindes sei. Dieser wiederum hat die Angaben der Mutter bestätigt und ihr Kind als sein leibliches anerkannt– trotz der augenfälligen Widersprüche.

Behörden sind die Hände gebunden

Der Gemeinde Holzwickede und dem Ausländeramt sind damit die Hände gebunden. Eine falsche Vaterschaftserklärung ist rechtlich nicht relevant, solange weder die Mutter noch der biologische Vater eine Vaterschaft anzweifeln. Es gibt keine rechtliche Handhabe gegen eine solche Scheinvaterschaft zur Erlangung des Aufenthaltsrechts. Zwar dürfte es rechtlich und moralisch fragwürdig sein, wenn ein Scheinvater gegen hohe Geldzahlungen die Vaterschaft anerkennt. Nach Recherchen des Berliner Tagesspiegels werden für eine Scheinvaterschaft zwischen 5 000 und 20 000 Euro gezahlt. Doch sind solche Zahlungen kaum nachzuweisen.

Scheinvaterschaften werden deshalb immer populärer. Das Bundesinnenministerium schätzt die Zahl der Scheinvaterschaften auf 5 000 Fälle im Jahr.  Allein in der Bundeshauptstadt Berlin gehen die Behörden nach Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg von derzeit 700 Verdachtsfällen aus.

Der Vorteil solcher Scheinvaterschaften: Sie führen mit einer 100-prozentigen Garantie auf schnellstem Weg zum dauerhaften Bleiberecht. Anders als bei einer Scheinehe, für die viele Papiere, Nachweise erforderlich sind und Überprüfungen drohen, läuft die Abwicklung von Vaterschaftsanerkennungen mit dem Ziel, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, völlig reibungslos. Es reicht eine einzige Unterschrift unter einer Urkunde.

Drei weitere Kinder von verschiedenen Frauen anerkannt

Übrigens: Der Kuckucksvater mit dem unbefristeten Bleibrecht in Holzwickede hat nach Recherchen des Emscherblogs zuvor bereits drei weitere Kinder von unterschiedlichen Frauen als seine eigenen anerkannt. Die Frauen und Kinder leben inzwischen in Nachbarstädten. Finanziell aufkommen muss er für keines seiner Kinder, solange er über kein eigenes Einkommen verfügt.

Die mit seinem Fall befassten Mitarbeiter im Fb II Soziale Dienste der Gemeinde gehen davon aus, dass es ein Netzwerk von Schleppern und Anwälten geben muss, über das asylsuchende junge Mütter an hier aufenthaltsberechtigte Männer vermittelt werden, die gegen hohe Geldzahlungen bereit sind, eine Vaterschaft anzuerkennen, um so einer Abschiebung der Frauen und Kinder zuvorzukommen. Auch der Scheinvater in Holzwickede muss über solche Verbindungen verfügen. Schließlich kannte die Mutter ihren angeblichen Kindsvater im konkreten Fall noch gar nicht, konnte aber trotzdem die genauen Personaldaten von ihm auf dem Standesamt der aufnehmenden Kommune (in diesem Fall Köln) angeben.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert