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IHK-Präsident: Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK)

Appell der IHK Dortmund und Münster an Kommunen: „Neustart mit eigenen Maßnahmen flankieren“

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK Dortmund)
IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. (Foto: IHK Dortmund)

Die Präsidenten der IHK zu Dortmund und der IHK Nord Westfalen haben gestern (17. 5.) gemeinsam an die Kreise, Städte und Gemeinden in ihren IHK-Bezirken appelliert, die Möglichkeiten der neuen NRW-Corona-Schutzverordnung „bis auf den letzten Millimeter auszuschöpfen, um den Neustart der Wirtschaft in den besonders betroffenen Branchen zu unterstützen“.

Sowohl Heinz-Herbert Dustmann (IHK Dortmund) als auch Dr. Benedikt Hüffer (IHK Nord Westfalen) zeigten dabei „volles Vertrauen in die kommunalen Spitzenvertreterinnen und -vertreter, dass sie den neuen Schwung jetzt mit zusätzlichen Aktivitäten oder der erweiterten Aussetzung von kommunalen Vorschriften beispielsweise für die Außengastronomie flankieren“. Es gebe mancherorts bereits gute Ansätze und Modelle, die nun flächendeckend umgesetzt werden sollten. Auch die ersten Rückmeldungen aus verschiedenen Kreisen stimmten die Präsidenten zuversichtlich. Sie betonten: „Wir stehen für Gespräche bereit.“ Sehr wohlwollend verfolgten die IHKs das Engagement in den Kreisen und Kreisfreien Städten, „das Bestmögliche für die Gastronomen herauszuholen“.

Innenstädte wiederbeleben und stärken

Vor allem müssten nach Meinung der beiden IHK die Innenstädte wiederbelebt und gestärkt werden. Als Maßnahmen sind dafür aus IHK-Sicht gezielte Stadtmarketing-Aktivitäten zur Stärkung der Erlebnis- und Aufenthaltsqualität notwendig.

Beiden IHK-Präsidenten dankten der Landesregierung für die Lockerungen durch die Corona-Schutzverordnung. Nun müsse aber alles dafür getan werden, „diese Perspektive abzusichern und dauerhaft und verlässlich Wirklichkeit werden zu lassen“. Allerdings würden die Händler die nun zusätzlich nötigen Negativtests als weitere Eintrittshürde für ihre Kunden empfinden und dies auch deutlich spüren – hier müsse nachgebessert werden. 

Bau- und Ordnungsrecht in Startphase außer Kraft setzen

Dustmann forderte darüber hinaus eine unbürokratische und kostenfreie Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie einschließlich der notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen Wind, Regen und Kälte. „Für die Startphase und eine begrenzte Phase der Erholung der Gastronomie sollten bau- und ordnungsrechtliche Regelungen, die eine Außengastronomie behindern, außer Kraft gesetzt werden“, so Dustmann konkret.

Der Dortmunder IHK-Präsident, der in Dortmund selbst ein Warenhaus betreibt, warb auch für eine neue Initiative auf Landesebene, um „dem schwer angeschlagenen innerstädtischen Einzelhandel zusätzliche Umsatzmöglichkeiten durch eine zeitlich begrenzte Ladenöffnung an bestimmten Sonntagen zu ermöglichen“. Es sei auszuloten, ob zusätzliche Sonntagsöffnungen durch begleitende Großevents rechts- und infektionssicher durchgeführt werden könnten.

Neustart mit attraktiven Veranstaltungen unterstützen

Als weitere Maßnahme für einen erfolgreichen Neustart der Wirtschaft schlagen die IHKs sogenannte „Comeback“-Events in Innenstädten und Stadteilzentren vor. So soll die Wiedereröffnung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen in den zentralen Einkaufslagen durch attraktive und zugkräftige Veranstaltungen flankiert sowie organisatorisch und finanziell unterstützt werden.

Auch im Namen seines Dortmunder Präsidentenkollegen appellierte IHK-Präsident Hüffer an die Entscheider in den Stadträten und Verwaltungen, „eine bestmögliche Erreichbarkeit der Innenstädte für alle Verkehrsträger sicherzustellen“. Um die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu steigern, müsse aber zunächst das zu Unrecht verloren gegangene Vertrauen in die Infektionssicherheit von Bussen und Bahnen wiederhergestellt werden.

In kleineren Städten mit weniger gutem ÖPNV-Angebot könne auch eine zeitlich befristete Aussetzung oder Absenkung von Parkgebühren zusätzliche Besuchsanreize schaffen.

IHK

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