Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen
Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 30. September 2018 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 15. Februar 2018 bei der Kreishandwerkerschaft 10 Hellweg-Lippe einreichen.
Darauf weist die Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe jetzt hin. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen. Antragsformulare sind in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft erhältlich: (für den Kreis Soest) Haus des Handwerks, Am Handwerk 4, 59494 Soest; (für die Stadt Hamm) Haus des Handwerks, Sedanstraße 13, 59065 Hamm; (für den Kreis Unna) Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna.
Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche 20 können nicht berücksichtig werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 15. Februar 2018 geachtet.