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Angeklagter erschien nicht vor Gericht: 800 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung

Eigentlich hätte der 37 Jahre alte Holzwickeder heute (3. März) vor dem Amtsgericht Unna erscheinen sollen,  um sich wegen Körperverletzung und Nötigung zu verantworten. Doch weder der Angeklagte noch mögliche Zeugen erschienen vor Richterin Sarah Malcherek. Die fackelte nicht lange und verurteilte den 37-jährigen Angeklagten in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 800 Euro.

Was die Anklage dem Holzwickeder vorwarf:  Der einschlägig vorbestrafte 37-Jährige soll am frühen Abend des 25. Februar vorigen Jahres im Keuzungsbereich Bahnhof-, Nordstraße und Allee einen Bekannten getroffen haben, der vermeintlich schlecht über ihn geredet hatte. Prompt verpasste der 37-Jährige seinem Bekannten drei Faustschläge, der sich daraufhin eine Platzwunde am Kopf zuzog. Kurze Zeit später, so die Anklageschrift weiter, machte sich der Angeklagte dann auch noch zum Wohnhaus seines Bekannten auf und forderte dessen Mutter lautstark auf, ihren Sohn zu ihm herauszuschicken. „Sonst schlage ich die ganze Familie tot“, soll er seine Forderung untermauert haben.

Inzwischen sollen sich alle Beteiligten wieder vertragen haben, wie es heißt. Wohl auch deshaerschoien nicht vor Gericht: es heute keiner der Beteiligten für nötig,  heute vor Gericht zu erscheinen. Am Sachverhalt ändert das jedoch nichts, da es sich beim Tatvorwurf um ein Offizialdelikt handelt, das die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Die Geldstrafe für den 37-jährigen Angeklagten erfolgte dann auch prompt im Wege eines Strafbefehls.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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