Allgemeiner Sozialdienst mit klarem Auftrag: Helfen, wo Hilfe notwendig ist
Bürgerservice steht bei der Kreisverwaltung im Vordergrund. Deshalb haben viele Tätigkeiten wenig mit dem „Vorgang“ und viel mit den Menschen zu tun. Der Emscherblog stellt in einer dreiteiligen Artikelserie heute die Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) vor. Heute in Teil 1: Klarer Auftrag.
„Eigentlich wollen wir ja keinen Ärger haben, aber irgendwie machen wir uns doch Sorgen um die Kinder von nebenan. Erst gestern Abend wieder: Zunächst hörten wir nur den Nachbarn schreien, dann die Kinder immer wieder „Nein“ rufen, dann Türen knallen und Möbel rücken, dann Schreien, Weinen, Schluchzen. Das kann doch so nicht weitergehen.“
Mit einem Anruf wie diesem oder einem ähnlichen Hinweis beginnt oft die Arbeit des ASD.
Immer wieder gibt es bundesweit Fälle, bei denen Kinder und Jugendliche in ihrer Familie misshandelt, vernachlässigt oder schwer verletzt werden und sogar sterben. Auch wenn die Fälle nicht so dramatisch sind: Der ASD des Kreises Unna hat häufig mit Familien zu tun, in denen der Nachwuchs in seiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung gefährdet ist. „Kinder werden zum Beispiel nicht ausreichend versorgt, werden geschlagen und angeschrien, werden sexuell misshandelt oder fühlen sich von ihren Eltern ständig ungerecht behandelt“, erklärt Sachgebietsleiter Gerd Steiner.
Was passiert nach Hinweis auf Misshandlung?
Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Was passiert eigentlich, wenn sich ein besorgter Nachbar oder Angehöriger an den ASD wendet? „Zunächst einmal möchten wir genauer wissen, was derjenige konkret beobachtet, gehört oder auch von Dritten erfahren hat“, schildert Steiner die ersten Verfahrensschritte. Je klarer und genauer die Informationen sind, desto genauer sei die erste Einschätzung.
„Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt“, unterstreicht Gerd Steiner. In Ausnahmefällen könne es aber sinnvoll und notwendig sein, dass das Gesehene oder Gehörte bezeugt wird. „Das gilt vor allem dann, wenn durch eine solche Zeugenaussage eine akute Gefährdung der Kinder oder Jugendlichen abgewendet werden kann“, macht Steiner klar.
Was passiert mit der betroffenen Familie?
Sind die Informationen gesammelt und ist die erste Einschätzung erfolgt, sucht der ASD den Kontakt zur Familie. Sie wird über die an den Allgemeinen Sozialdienst herangetragenen Hinweise informiert; parallel dazu machen sich die Fachkräfte des Kreises selbst, in der Regel zu zweit, ihr erstes eigenes Bild. Im Mittelpunkt der dann folgenden Gespräche steht das Bemühen, gemeinsam mit der betroffenen Familie Lösungen für die Probleme zu finden.
„Im Grunde lieben die Eltern ihre Kinder und wollen nur das Beste für sie. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie sich überfordert fühlen, selber vor für sie kaum lösbaren Problemen stehen und nicht mehr weiter wissen. Wenn dann noch Arbeitslosigkeit, Alkohol oder Drogen dazukommen, führt dieses noch weiter in Ausweglosigkeit, Frust und Gereiztheit“
Gerd Steiner, Sachgebietsleiter ASD
„Im Grunde lieben die Eltern ihre Kinder und wollen nur das Beste für sie. Es gibt allerdings Situationen, in denen sie sich überfordert fühlen, selber vor für sie kaum lösbaren Problemen stehen und nicht mehr weiter wissen. Wenn dann noch Arbeitslosigkeit, Alkohol oder Drogen dazukommen, führt dieses noch weiter in Ausweglosigkeit, Frust und Gereiztheit“, weiß der Sachgebietsleiter aus der Praxis.
„In der Regel können wir in den Gesprächen eine vertrauensvolle Beziehung zu der Familie aufbauen, so dass auch die Hintergründe für die momentan schwierige Situation erkennbar werden“, beschreibt Gerd Steiner seine Erfahrungen.
ASD bietet vielschichtige Unterstützung an
Der ASD kann natürlich nicht alle Probleme lösen. Er bietet aber eine vielschichtige Unterstützung an. Das Spektrum reicht dabei von der Beratung über themenorientierte Elternabende bis hin zur praktischen Hilfe bei der Kindererziehung und dem Meistern alltäglicher Probleme. Bei Bedarf arbeiten deshalb auch mehrere Fachkräfte Hand in Hand.
Das Einschalten des Familiengerichts ist der letzte Schritt Nur wenn eine Gefährdung der Kinder und Jugendlichen auch mit intensiver Hilfe nicht verhindert oder beseitigt werden kann, wendet sich der Allgemeine Sozialdienst an das Familiengericht, das den Eltern das Sorgerecht entziehen kann. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn die Eltern trotz einer Gefährdung ihrer Kinder nicht bereit sind, die bestehenden Gefahren zu beseitigen und auch jede Hilfe ablehnen.
In akuten Fällen kann der ASD sogar gegen den Willen der Eltern Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz „in Obhut“ nehmen. Eine Entscheidung des Familiengerichts muss dann nachträglich eingeholt werden. „So weit müssen wir aber nur in seltenen Ausnahmefällen gehen. Meistens gelingt es den Sozialarbeitern vom ASD, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Familie Lösungen zu finden.“
- Hintergrund: Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) bietet Schutz für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen, z.B. bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder bei sexuellem Missbrauch. Der ASD berät und unterstützt Eltern, Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in schwierigen Familien- und Lebenssituationen in Trennungs- und Scheidungssituationen bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten bei Problemen zwischen Eltern und Kindern bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen bei der Vermittlung an Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen, z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung. Der ASD ist dem Fachbereich Familie und Jugend in der Kreisverwaltung Unna zugeordnet. Tätig beim ASD sind 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon arbeiten fünf beim ASD Bönen, vier beim ASD Fröndenberg und vier beim ASD Holzwickede.
Erreichbar ist der ASD in Holzwickede, Rausinger Straße 3, T. 0 23 01 / 91 39 20