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Änderung der Zutrittsregeln für Kreisverwaltung: Keine Einlasskontrollen mehr

Ab dem 1. April können Besucherinnen und Besucher die Dienstgebäude der Kreisverwaltung über die Haupteingänge wieder ohne Impf- oder Testnachweise betreten. Es gibt keine Einlasskontrollen mehr. Lediglich an der Ausländerbehörde wird es weiterhin aufgrund der vielen Besucherinnen und Besucher Einlass-Personal geben. Damit trägt die Kreisverwaltung den aktuellen Gesetzes-Änderungen Rechnung. Auch in der Zulassungs- und Führerscheinstelle gibt es Änderungen.

Die im Zuge des Corona-Pandemie eingeführte Begrenzung der Wartemarken in der Zulassungsstelle für Spontankunden wird aufgehoben. Ab Montag, 4. April werden grundsätzlich, im Rahmen der besonderen Öffnungszeiten, unbeschränkt Wartemarken ausgegeben.

Öffnungszeiten im Überblick

Die Führerscheinstelle und Zulassungsstelle Unna hat zu folgenden Zeiten für die Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin geöffnet:

  • Montag: 7.30 – 11.30 Uhr und von 12.30 – 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Dienstag 7.30 – 11.30 Uhr und von 12.30 – 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Mittwoch 7.30 – 11.30 Uhr
  • Donnerstag 7.30 – 16.30 Uhr (7. April nur bis 11.30 Uhr)
  • Freitag 7.30 – 11.30 Uhr

Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin in der Zulassungsstelle Lünen:

  • Montag 7.30 – 11 Uhr
  • Dienstag 7.30 – 11 Uhr und von 13.30 – 16 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Mittwoch 7.30 – 11 Uhr
  • Donnerstag 7.30 – 11 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr
  • Freitag 7.30 – 11 Uhr

Allgemeine Regeln

Das Tragen einer Maske (mindestens medizinische- bzw. OP-Maske) ist weiterhin Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Besucher werden auch darum gebeten, auf entsprechende Abstände zu anderen Personen zu achten. Für gastronomische Angebote gilt die 3G-Regel.

Alle Informationen zum Einlass und die Öffnungszeiten sind unter www.kreis-unna.de/oeffnungszeiten zu finden. PK | PKU

Kreisverwaltung, Zutrittsregeln

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