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Der Zahl der Corona-Neuinfizierten im Kreis steigt. Ab Donnerstag (5. August) gilt die Inzidenzstufe 1. Damit gelten auch wieder strengere Regeln. (Foto: Congerdesign - Pixabay)

Ab morgen gilt im Kreis Inzidenzstufe Null: Weitreichende Lockerungen

ie Zahl der Corona-Neuinfizierten im Kreis steigt weiter. Der Kreis reagiert mit schärferen Regeln für Schulen, Kitas, Kontaktsport und private Feiern. (Foto: Congerdesign - Pixabay)
Ab morgen gilt die Inzidentstufe 0, teilt der Kreis mit. Damit gibt es weitreichende Lockerungen in der Gemeinde und dem Kreis Unna. (Foto: Congerdesign – Pixabay)

Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt seit geraumer Zeit unter dem Schwellenwert von 10. Damit wird der Kreis in die neue Inzidenzstufe 0 fallen. Ab morgen gibt es damit weitreichende Lockerungen. Der Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wird aufgehoben.  

Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 1, und er erreicht jetzt Stufe 0. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was in Stufe 0 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Unter www.mags.nrw findet sich auch eine Übersicht, welche Kommune in welcher Inzidenzstufe liegt.  

Zentrale Punkte 

Kontaktbeschränkungen: In Inzidenzstufe 0 gilt keine Kontaktbeschränkung mehr. Mindestabstände sind nur noch eine Empfehlung.      

Maskenpflicht: In Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr (inklusive Taxen und Schülerbeförderung), im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Andere Betriebe können selbst entscheiden. Ausnahme: Bei körpernahen Dienstleistungen oder bei Servicekräften in der Gastronomie gilt entweder Maske tragen oder negativer Test.      

Erfassung von Kontaktdaten: Die Kontaktnachverfolgung, zum Beispiel in der Gastronomie, fällt weg. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Clubs und Discotheken dürfen ab dem 9. Juli mit Testpflicht und genehmigtem Hygienekonzept wieder öffnen, wenn auch die landesweite Inzidenz unter zehn liegt.

Negativer Testnachweis: Für Menschen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind, gilt weiterhin in den meisten Bereichen eine Testpflicht.      

Private Feiern und Volksfeste: Hier fallen Mindestabstand und die Maskenpflicht weg, wenn auch die landesweite Inzidenz unter 10 liegt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen aber nicht immunisierte Menschen negativ getestet sein.      

Großveranstaltungen wie Fußballspiele: Großveranstaltungen können wieder stattfinden. Es gibt aber Einschränkungen. Ab 5.000 Zuschauern (inklusive Geimpften und Genesenen) müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest vorlegen. Außerdem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität der Location beschränkt. Zudem muss es ein genehmigtes Hygienekonzept geben.      

Einzelhandel: Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Wenn auch das gesamte Land die Inzidenzstufe 0 erreicht, gibt es keine Beschränkungen mehr auf Kunden pro Quadratmeter.      

Sport: Bei der Ausübung von Sport gibt es in Inzidenzstufe 0 keine Beschränkungen mehr.    

Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabelle veröffentlicht. Alle Details sind auf der genannten Sonderseite des Ministeriums nachzulesen sowie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona. PK | PKU

Corona, Inzidenzstufe

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