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Neues Wohngeld-Plus-Gesetz bringt mehr Wohngeld für mehr Berechtigte

Mit dem neuen Jahr ist in NRW das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte wird sich dadurch voraussichtlich verdreifachen. (Foto: Alexander Stein – Pixabay)

Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Damit soll in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte ansteigen. Wohngeld können unter anderem Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, jedoch über geringes Einkommen verfügen.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Gemeinde rechnet mit Vielzahl zusätzlicher Anträge

Die Wohngeldstelle der Gemeinde Holzwickede rechnet mit einer Vielzahl zusätzlicher Anträge. Ab 1. Januar 2023 können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag nach dem neuen Wohngeldrecht stellen. Mit dem Wohngeldrechner können sie prüfen, ob sie Anspruch auf das neue Wohngeld haben. Das Bürgerbüro bietet ebenfalls die Möglichkeit, Anträge auf Wohngeld und Lastenzuschuss abzuholen und einzureichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Wohngeld und Lastenzuschuss online zu beantragen. Hierzu wird zunächst der Wohngeldrechner NRW genutzt, den Sie unter diesem Link finden.

    Alternativ können Sie sich den aktuellen Wohngeldantrag auf der Homepage der Gemeinde
    Holzwickede herunterladen und diesen auf allen herkömmlichen Wegen einreichen. Den Link dazu finden Sie hier.

    Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung zu unterstützen, stellt das Ministerium eine
    ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung, mehrsprachige Kurzinformationen und ein Erklärvideo zur
    Verfügung.
    Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums
    für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW unter diesem Link.

    Die Menschen, die derzeit bereits Wohngeld beziehen, erhalten das Wohngeld in bisheriger Höhe
    weiter. Eine Nachberechnung erfolgt, sobald das Wohngeldprogramm vollständig angepasst ist. Die
    umprogrammierte Wohngeldsoftware wird voraussichtlich Ende März 2023 zur Verfügung stehen.

    Wohngeld

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