Skip to main content

Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein nur Retourkutsche?

„Kalter Krieg“  herrscht nicht nur auf der politischen Bühne, sondern offenbar auch zwischen einem 34 Jahre und einem 41 Jahre alten Holzwickeder. Beide Streithähne haben sich solange gut  verstanden, bis sie sich über die Gegenleistung für eine Wohnungsrenovierung heillos zerstritten und der jüngere der beiden die Polizei zu Hilfe rief. In der Zeit danach eskalierte der Streit weiter und der 41-jährige Holzwickeder zeigte seinen ehemaligen guten Bekannten wegen Fahrens ohne Führerschein an, was diesen am Dienstag dieser Woche (19.8.) auf die Anklagebank des Amtsgerichtes Unna brachte.

Den genauen Zeitpunkt, wann die illegale Fajhrt passiert sein soll,  konnte der 41-Jährige allerdings nicht genau nennen: Irgendwann im Jahr 2014 will er den  34-jährigen Angeklagte am Steuer eines Pkw auf der Nordstraße gesehen haben.  Der Angeklagte stritt rundheraus ab, jemals ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren zu sein.  Die Anzeige gegen ihn sei vielmehr Teil einer regelrechten Mobbingkampagne, die der 41-jährige seit dem ominösen Streit führe. Der 41-Jährige versuche mit allen Mitteln „mein Leben kaputt zu machen“ und habe ihm das auch so angedroht. „Ich bin fix und alle und kann nicht mehr.“

Streit eskalierte nach Wohnungsrenovierung

Ein erster Zeuge, den Richter Jörg Granseuer  in den Zeugenstand rief, will den Angeklagten ebenfalls schon einmal vor einem Imbiss an der Nordstraße im Auto seiner Freundin gesehen haben. Doch alle weiteren Einzelheiten, vor allem der genaue Zeitpunkt, blieben vage.

Beim zweiten Zeugen handelte es sich um den 41-jährigen Anzeigenerstatter. Und dieser ließ doch ziemliche Belastungstendenzen in seiner Aussage erkennen. Angeblich will er den 34-Jährigen „mehrfach im Auto seiner Freundin oder Mutter gesehen“ haben.  Auf Nachfrage des Richters, wann das genau gewesen sei, antwortete der Zeuge schwammig: Er habe ihn „immer fahren sehen“ oder er sei „ohne Ende gefahren“. Allerdings setzte sich der Zeuge damit in Widerspruch zu seiner vorher bei der Polizei gemachten Aussage. Als der Richter ihm das vorhielt bot der Zeuge „einen Test“ an, womit er vermutlich so etwas wie einen Lügendetektor gemeint haben dürfte.  Als der 41-Jährige schließlich dem Gericht erklärte: „Ich sehe alles, was der macht“, hatte Richter Granseuer genug gehört.

Da sich der Tatvorwurf nicht beweisen ließ, konnte das Urteil nur Freispruch für den Angeklagten lauten, worin sich die Anklage und der Richter Jörg Granseuer auch einig waren: Der drückte in seiner Urteilsbegründung sein Unbehagen aus: Die Anzeige des 41-Jährigen, die seinen Kontrahenten auf die Anklagebank brachte habe „durchaus den Geschmack einer Retourkutsche“.

Fahren ohne Führerschein


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert