Schnellschüsse der SPD: Flächendeckendes Tempo 30 unzulässig — eigenen Lärmaktionsplan nicht beachtet
Die Holzwickeder SPD hat für den Verkehrsausschuss nächste Woche (24. August) verschiedene Anträge zur Einführung flächendeckender Tempolimits in der Gemeindemitte gestellt. Nachdem der Emscherblog darüber berichtet hatte, wurden die Vorschläge von Gegnern und Befürwortern in den Kommentarspalten der sozialen Medien heißt diskutiert. Offenbar war hat die SPD zu voreilig und hat nur einen „Sturm im Wasserglas“ verursacht: Denn wie es aussieht, kann kein einziger ihrer Anträge umgesetzt werden.
Konkret hat die SPD mit zwei Anträgen Tempo 30 für die gesamte Hauptstraße bis zur Kreuzung Landweg ebenso wie für die Bahnhof-, Friedhof- und Goethestraße beantragt (Emscherblog berichtete). Begründet wird der Antrag auf Tempo 30 für die drei letztgenannten Straßen „im Rahmen des Lärmschutzes“ in einer „umfangreichen Wohnbebauung“, beginnend von der Kreuzung Bahnhof- / Nordstraße bis zum Kreisel Bahnhofstraße.
Eigenen Lärmaktionsplan nicht beachtet
In der Goethestraße fordert die SPD Tempo 30 vom Kreisel Friedhof-/ Goethestraße bis hin zur Bonner Allee, „damit auf der gesamten Friedhofstraße die Tempo 30-Regel gilt“.
Auf der Hauptstraße hält es die SPD für nötig, die „die gesamte Hauptstraße bis Kreuzung Landweg ebenfalls mit Tempo 30 im Rahmen des Lärmschutzes“ auszuschildern.
Allerdings ist die Umsetzung der beiden SPD-Anträge gesetzlich gar nicht zulässig und wird deshalb auch von der Verwaltung abgelehnt. Denn offenbar kennt die SPD den eigenen Lärmaktionsplan der Gemeinde nicht: Erst ist die Grundklage für die auf der Nord- und Hauptstraße ausgeschilderten Tempo 30-Abschnitte. Außerdem enthält der Plan exakt die Bereiche, die in der Gemeinde als besonders lärmbelastet gelten und in denen Tempolimits gerechtfertigt sind. In ihren Anträgen beruft sich die SPD-Fraktion nun zwar auf den Lärmschutz – die Straßenabschnitte, die man mit Tempo 30 ausschildern will, gelten nach dem gültigen Planwerk aber gar nicht als besonders belastet. Ein Tempolimit ist deshalb abzulehnen.
Straßenverkehrsbehörde lehnte Anträge ab
Die genaue Rechtslage, so die Tischvorlage der Verwaltung, wird vom Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, Michael Arnold, in der Sitzung erläutern.
Gleiches gilt auch für einen Antrag des Hengser Ortsvorsteher Volker Schütte, über den der Emscherblog noch nicht berichtete. Schütte hat beantragt, zwei Halteverbotsschilder (VZ 283) auf der Massener Straße im Bereich Haus Nr. 1 bis zur Bushaltestelle gegenüber der Einmündung Oststraße wieder zu entfernen, um dort das Halten bzw. Parken wieder zu ermöglichen.
Auch Antrag des Hengser Ortsvorstehers unzulässig
Auch diesen Antrag empfiehlt die Verwaltung abzulehnen. Der Grund: Die beiden Verkehrszeichen wurden durch den Kreis Unna nach der jüngsten Verkehrsschau zur Verdeutlichung der ohnehin bestehenden Verkehrslage ausdrücklich angeordnet, wie es in der Tischvorlage heißt. Selbst das Entfernen der Halteverbotsschilder würde nicht zur Aufhebung des Halteverbotes führen. Denn wegen der Richtungspfeile auf der Fahrbahn gilt ohnehin ein Halteverbot in diesem Bereich – und hat auch schon vor Aufstellen der Schilder bestanden.
Tom
Das zurückhaltendes Fahren innerorts Sinn macht, kann doch wirklich keiner bezweifeln. Beispiel: Ich fuhr 40 km/h auf der Bahnhofstrasse und ein PkW überholte mich zwischen Jahnstrasse und Montanhydraulik. An der Ampel Hauptstrasse fuhr ich wieder an ihm vorbei. Was sollte das Überholmanöver also? StVO §3 Abs2 „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Genau dieser Satz wird gerne vergessen, lieber rechnet man 50 km/h + 3% Toleranz + Ungenauigkeit Tacho + nicht vorhandene Kontrolle = mind 60 km/h möglich !! Ich werde auch weiterhin ruhig und entspannt fahren und ich werde nicht auf der Hauptstrasse zwischen Dudenrothschule und Kindergarten beschleunigen, weil dort für 300 Meter keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt.
Anonym
Die Aussage ist absolut nicht stimmig und beschreibt zwei unterschiedliche Sachverhalte. Der erste Sachverhalt ist eine Situation, bei der ich Sie definitiv auch überholt hätte, weil Sie nur 80% der erlaubten Geschwindigkeit fahren. Damit behindern Sie Verkehrsteilnehmer und provozieren womöglich Unfälle, weil diese sich durch Sie genötigt fühlen und einen Überholvorgang starten, für den diese natürlich auch mitverantwortlich sind. Fahren Sie auf der Autobahn mit dieser Ansicht mal stumpf 70 km/h obwohl mehr erlaubt ist. Die LKW Fahrer zeigen dann gerne auf, wie sehr man sich behindert fühlen kann. Der zweite Sachverhalt ist da aber schon eher verständlich, weil er einen kurzen Abschnitt zwischen zwei Tempo 30 Zonen umfasst im Gegensatz zur Bahnhofstr. auf der meiner Kenntnis nach durchgängig Tempo 50 und nicht Tempo 40 gilt.
Tom
Parkende Fahrzeuge, Einmündungen und schlechter Strassenbelag sorgen dafür, dass die „erlaubten“ 50 km/h von mir nicht ausgereizt werden. Und ob ich jetzt 40 km/h im Berufsverkehr fahre anstatt 50 km/h, macht am Ende auch nichts aus. Sie gehören dann wohl zu den Autofahrern, die auch innerorts gerne mal Gas geben, ohne Rücksicht auf die Schwächeren zu nehmen und StVo §3 ist ja eh Unsinn, schließlich steht da ein Schild mit 50. Ein Vergleich mit einer Autobahn ist da schon an den Haaren herbeigezogen, denn dort findet man eher selten parkende Fahrzeuge und Fußgänger am Strassenrand. Kurz zur Erklärung: Ich bin überzeugter Autofahrer, ich war Kraftfahrer und habe schon einige Kilometer auf dem Buckel. Und anstatt meine PS auszureizen, nehme ich Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer, was anscheinend auf Sie nicht zutrifft, da Sie 80% anstatt 100% bereits als Verkehrsbehinderung definieren.
Karsten
Unter dem anderen Artikel habe ich das ja bereits geschrieben. Wenn es die Sozen ernst meinen, setzen sie sich für den Beitritt der Initiative https://www.lebenswerte-staedte.de/ ein.
Wenn die es denn wirklich ernst meinen würden …
KM
Habe nichts anderes von der Politik erwartet. Ganz schön ins Fettnäpfchen getreten.
Lag es an der Hitzewelle? Ihr solltet eure Sitzungsgelder vielleicht mal spenden.