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Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung: Im Streitfall ist auch der ASD gefragt

 Didi01  / pixelio.de
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Die Familiengerichte befassen sich nur mit dem Sorgerecht, wenn einer der beiden Partner dies beantragt. Dann ist auch der ASD gefragt. (Grafik: Didi01 / pixelio.de)

Bürgerservice steht bei der Kreisverwaltung im Vordergrund. Deshalb haben viele Tätigkeiten wenig mit dem „Vorgang“ und viel mit den Menschen zu tun. Der Emscherblog stellt in einer dreiteiligen Artikelserie  die Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) vor. Heute Teil 2: Sorgerecht

Auch nach der Scheidung sind beide Eltern verantwortlich Trennung, Scheidung: Etwa jede dritte Ehe geht auseinander. Gefühlsmäßig besonders betroffen sind oft die Kinder. Eltern fragen sich dann, wie das gemeinsame Sorgerecht geregelt werden soll. Was dies im Alltag bedeutet, also ob zum Beispiel jede Kleinigkeit abgestimmt werden muss. Da nicht alle Eltern wissen, welche Möglichkeiten sie bei der Ausgestaltung des Sorgerechts haben, bietet der Allgemeine Sozialdienst auf den Einzelfall zugeschnittene Beratungen an. Mehr noch: Die Sozialarbeiter beim Kreis haben auch ein paar allgemeingültige Informationen parat.

Per Gesetz ist geregelt, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter besteht. „Das ist der Normalfall. Deshalb spielt das Sorgerecht auch nur in Ausnahmefällen bei einem Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht eine Rolle“, erklärt Sachgebietsleiter Gerd Steiner und wird konkreter: „Das Gericht befasst sich mit dem Thema nur, wenn ein Elternteil einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge stellt. Im Vordergrund steht dann das Bemühen um eine möglichst einvernehmliche Lösung im Interesse der Kinder.“

Wie funktioniert das gemeinsame Sorgerecht im Alltag?

Möglichst zeitnah tragfähige Lösungen finden: Das ist auch das Anliegen der Jugendämter in der Kreisstadt Unna und in der Kreisverwaltung Unna. Sie haben sich deshalb mit dem Familiengericht, mit Beratungsstellen, Gutachtern, Anwälten, Umgangspflegern und Verfahrensbeiständen zusammengeschlossen und stimmen ihr Vorgehen miteinander ab.

Was genau bedeutet aber „gemeinsames Sorgerecht“ und wie funktioniert das im Alltag? Sachgebietsleiter Gerd Steiner nennt die ersten wichtigen Schritte: „Zunächst einmal sollten sich die Eltern über den Wohnort des Kindes einigen. Ebenso wichtig sind Regelungen zu den Umgangs- und Besuchszeiten für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.“

Nicht jede Entscheidung muss detailliert abgesprochen werden. Auch getrennt lebende Eltern müssen ständig Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Nicht alles kann und muss dabei detailliert abgesprochen werden. Als grobe Richtlinie gilt die Unterscheidung zwischen alltäglichen Angelegenheiten und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.

Probleme gibt es häufig dann, wenn die Eltern unterschiedliche Standpunkte haben oder sich nicht über den Weg trauen“

Gerd Steiner, Sachgebietsleiter ASD

„Zu den ersteren zählen Entscheidungen im täglichen Ablauf wie etwa die Höhe des Taschengeldes, die Entschuldigung im Krankheitsfall oder die Teilnahme an Veranstaltungen und Ausflügen“, gibt Gerd Steiner eine Orientierungshilfe. Diese Dinge regelt der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält.

Entscheidungen von großer Bedeutung, also mit weit reichenden Folgen müssen die Eltern gemeinsam treffen. „Dazu gehören die Wahl der Schulart bzw. Ausbildungsstätte, planbare Operationen und risikobehaftete medizinische Behandlungen, Fragen der Religion oder auch der Umgang mit einem eventuell vorhandenen Vermögen des Kindes“, nennt Steiner einige Beispiele.

Welche Angelegenheiten abgesprochen werden müssen, kann in der Elternvereinbarung geregelt werden, und: „Sind sich die Eltern einig, können sie auch ganz individuelle Regelungen treffen“, so Steiner.

„Probleme gibt es häufig dann, wenn die Eltern unterschiedliche Standpunkte haben oder sich nicht über den Weg trauen“, erklärt Gerd Steiner. „In solchen Fällen steht der Allgemeine Sozialdienst als neutraler Mittler und Berater bei der Suche nach klaren, verbindlichen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen zur Verfügung.“

Hintergrund: Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) bietet Schutz für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen, z.B. bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder bei sexuellem Missbrauch. Der ASD berät und unterstützt Eltern, Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in schwierigen Familien- und Lebenssituationen in Trennungs- und Scheidungssituationen bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten bei Problemen zwischen Eltern und Kindern bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen bei der Vermittlung an Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen, z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung. Der ASD ist dem Fachbereich Familie und Jugend in der Kreisverwaltung Unna zugeordnet. Tätig beim ASD sind 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon arbeiten fünf beim ASD Bönen, vier beim ASD Fröndenberg und vier beim ASD Holzwickede.
Erreichbar ist der ASD in Holzwickede, Rausinger Straße 3, T. 0 23 01 / 91 39 20


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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