Serie „Radfahren – aber sicher!“ – Teil 3: Kein Smartphone am Lenker erlaubt
Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.
Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Radfahrerinnen und /-fahrern oder Menschen, die auf einem E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Lesen Sie Heute: Kein Smartphone am Lenker
Hände gehören an den Lenker
Wer mal eben schnell eine WhatsApp beantworten will, aber eigentlich besser beide Hände am Lenker hätte, für den kann es teuer werden. Wenn man sich erwischen lässt, dann kann das Tippen oder Telefonieren beim Radfahren schnell mehr kosten als mancher an Guthaben auf der Prepaid-Karte hat.
Fahrradfahren, das Smartphone bedienen – und dabei möglicherweise noch Ausschau nach Ordnungshütern halten: So viel Multitasking kann gründlich schief gehen. „Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker“, nennt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß die Grundregel. Er muss es wissen, schließlich leitet er den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde. Während das Telefonieren mit dem Handy oder Smartphone am Ohr genauso verboten ist, wie das Fotografieren oder Nachrichten schreiben, gibt es fürs radelnde Telefonieren eine Lösung: Man kann eine Freisprecheinrichtung mit Knopf im Ohr nutzen.
Ablenkung beeinträchtigt Reaktionszeit
„Allerdings darf das den Radfahrer auch nicht vom Straßenverkehr ablenken“, betont Stoltefuß und empfiehlt, Telefonate am besten vor oder nach der Radtour zu erledigen. Der Straßenverkehrs-Experte verweist auf Studien, wonach eine Ablenkung durch das Handy die Reaktionsfähigkeit ähnlich beeinträchtigt wie eine leichte Alkoholisierung.
Verboten ist übrigens auch zu lautes Musikhören beim Radeln. Denn das Gehör ist für Radfahrer besonders wichtig. Schließlich verfügen sie nicht über Spiegel wie die Autofahrer und müssen Gefahren auch akustisch schnell erfassen können.
Erlaubt ist dagegen die Befestigung eines Smartphones am Lenker z.B. als Navigationsgerät. Fürs Eingeben der Adresse muss der Radfahrer aber auch hier anhalten, will er nicht ein Knöllchen riskieren.
Wen die Polizei beim Benutzen des Smartphones während der Fahrt ertappt, der muss übrigens mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. PK | PKU
Pedelec oder E-Bike?
*Ein Fahrrad mit Tretunterstützung heißt richtigerweise nicht „E-Bike“, sondern Pedelec. Doch
kaum einer, der ein Pedelec fährt, sagt Pedelec. Die meisten nennen es E-Bike – obwohl ein richtiges E-Bike auch ohne Tretunterstützung fährt und sogar zulassungs-, versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig ist. In dieser Serie wird der Begriff E-Bike so verwendet, wie er sich eingebürgert hat.
- Lesen Sie in der nächsten Folge: Die Fahrradstraße