1.800 Euro Geldstrafe für Diesel-Diebstahl aus „Brummi“
In der Nacht zum 30. Oktober vorigen Jahres wurde der 24-jährige Dortmunder dabei erwischt, wie er gegen 0.20 Uhr aus dem Tank eines vor Tedox auf dem Parkplatz an der Wilhelmstraße abgestellten Lkw Diesel abzapfte. Der zweite Täter konnte unerkannt entkommen. Sechs bis sieben große Kanister wollten die Dieseldiebe abzapfen und in einem VW Golf abtransportieren. Doch dazu kam es nicht mehr. Denn der im Lkw schlafende Fahrer bemerkte die Diebe und die Polizei konnte den 24-Jährigen festnehmen.
Weil der Tank des Lkw mit einer Diebstahlsicherung gesichert war und die Täter diese Sicherung mit einem Schraubenschlüssel aufgebrochen hatten, handelt es sich um einen besonders schweren Diebstahl, für den sich der 24-Jährige heute (11.6.) vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte.
Dort zeigte sich der Angeklagte reumütig und geständig. „Ich habe sch… gebaut, aber ich stehe dazu“, erklärte der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter Johann. „Ich hatte etwas getrunken und war in Geldnot. Da habe ich mich überreden lassen von meinem Kumpel. Das war eine Schnapsidee.“ Danach seien sie zu zweit mit dem Golf ziellos durch die Gegend gefahren, um nach einem Lkw zu suchen.
Lkw-Parkplatz an der Wilhelmstraße zufällig entdeckt
In einem wesentlichen Punkt war der Angeklagte, der inzwischen auch den Schaden finanziell ausgeglichen hat, nicht geständig: Seinen Mittäter wollte er partout nicht verraten. Angaben zu dessen Identität lehnte der 24-Jährige ab. Das Tatfahrzeug, ein VW Golf, gehört seinem Cousin. Doch ausgeliehen habe der zweite Täter das Fahrzeug. Auf Nachfrage des Richter behauptete der Angeklagte außerdem: Den Parkplatz an der Wilhelmstraße habe man sich nicht gezielt ausgesucht, sondern eher zufällig gefunden. Die Kanister mit dem gestohlenen Diesel habe er verkaufen wollen, aber noch keinen Abnehmer dafür gehabt.
Auch der bestohlene Lkw-Fahrer konnte heute im Zeugenstand keine Hinweise auf den zweiten Täter geben. Allerdings sagte er aus, dass er durch den Diebstahl einen ziemlichen Schrecken bekommen hat und seit der Tat „den Großraum Dortmund meidet“, wenn er im Lkw übernachten muss.
„Was ich gemacht habe war falsch“, entschuldigte sich daraufhin der Angeklagte persönlich bei dem Fahrer. „Ich wollte Ihnen keinen Schrecken einjagen. Das tut mir leid.“
Wollten Sie sich das Geld fürs Abschleppen nicht wiederholen? Ich habe arge Probleme damit, Ihnen das zu glauben“
Vorsitzender Richter Johann
Schließlich wurde noch der Cousin des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen. Dort redete sich der Halter des Tatfahrzeuges beinahe um Kopf und Kragen. Denn angeblich wollte er sich nicht mehr erinnern können, wem er sein Auto in der Tatnacht geliehen habe. Am Tag nach der Tat musste er als Halter sein Fahrzeug beim Abschleppunternehmer Widliczek in Unna gegen Zahlung der Abschleppkosten auslösen. „Und da haben Sie sich nicht daran erinnert, wem Sie Ihre Auto geliehen hatten?“, wunderte sich der Richter. „Wollten Sie sich das Geld fürs Abschleppen nicht wiederholen? Ich habe arge Probleme damit, Ihnen das zu glauben“, so der vorsitzende Richter Johann.
Natürlich lag der Verdacht nahe, dass der Zeuge der zweite Mittäter des Angeklagten gewesen ist. Doch ermitteln oder beweisen ließ sich das in der Verhandlung nicht.
Erst auf mehrfache eindringliche Ermahnung des Richters nahm der Zeuge schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch, da er sich nicht selbst belasten wollte. Andernfalls hätte ihm wohl eine Strafe wegen Falschaussage gedroht.
Dann werden wir den Namen Ihres Mittäters erfahren – und zwar von Ihnen. Denn dann werden Sie kein Angeklagter mehr sein und als Zeuge aussagen müssen.“
Der Staatsanwalt zum 24-jährigen Angeklagten
Erledigt sein dürfte die Angelegenheit damit für ihn nicht, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits in der Verhandlung deutlich machte. Denn die Anklagebehörde wird nach Ende des Verfahrens den Angeklagten noch einmal als Zeuge vernehmen. Dann werden wir den Namen Ihres Mittäters erfahren – und zwar von Ihnen. Denn dann werden Sie kein Angeklagter mehr sein und als Zeuge aussagen müssen“, so der Staatsanwalt zum Angeklagten gewandt.
Es liege der Verdacht nahe, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal eine solche Tat begangen habe, so der Anklagevertreter. Auch gebe es eine einschlägige Vorbelastung, die allerdings sechs Jahre zurück liege. Der versursachte Schaden sei nicht mehr geringfügig, vielmehr habe der Angeklagte eine erheblich kriminelle Energie an den Tag gelegt. Dennoch forderte der Staatsanwalt keine Haftstrafe, sondern nur eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a‘ 20 Euro. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er Reue gezeigt, ein volles Geständnis abgelegt und zudem den finanziellen Schaden ausgeglichen habe.
Nachdem sich auch der Verteidiger diesem Antrag angeschlossen hatte, folgte auch der Vorsitzende Richter Johann mit seinem Urteil diesem Antrag.