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Familienvater „verwandelt“ Hund des Freundes in Therapiehund: 700 Euro Geldstrafe

Eigentlich hätte der 42 Jahre alte Familienvater von drei Kindern es besser wissen müssen. Schließlich ist er wegen ähnlicher Delikte schon siebenfach vorbestraft – auch wenn diese Verurteilungen schon längere Zeit zurückliegen:

 Am 19. November vorigen Jahres hatte er den Hund eines Freundes mal eben in einem Therapiehund verwandelt, weil seinem Freund und Halter die Wohnung gekündigt werden wegen des Hundes. Dazu fälschte der Familienvater ein ärztliches Attest, wie er vor dem Amtsgericht Unna gestern (6.5.) freimütig einräumte, das seinem Freund bescheinigte, dass dieser aus therapeutischen Gründen dringend auf den Hund angewiesen sei. Damit machte sich hilfsbereite Familienvater der Urkundenfälschung schuldig.

Zweifache Urkundenfälschung

Noch ein weiteres Mal beging er eine Urkundenfälschung, als er am 18. Januar dieses Jahres eine ebenfalls gefälschte, angeblich von der Gemeinde Holzwickede stammende Gewerbeanmeldung an seine eigene Krankenkasse schickte, weil er dort als Selbstständiger krankenversichert werden wollte.

Für beide Urkundenfälschungen wurde der Holzwickeder gestern vor der Amtsgericht Unna zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen a‘ zehn Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Richterin Kathrin Dannehl berücksichtigte bei ihrer Urteilsfindung, dass die Vorstrafen des 42-Jährigen schon längere Zeit zurückliegen und er sich in der Zwischenzeit straffrei gehalten habe. Außerdem hätte der 42-Jährige erkennbar Reue gezeigt.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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