Ordnungsamt genehmigt keine Osterfeuer in diesem Jahr
Leider werden auch zum Osterfest im Jahr 2021 keine Genehmigungen von Osterfeuern erteilt. Das Ordnungsamt der Gemeinde begründet diese Entscheidung, die auch kreisweit gilt, damit, dass aufgrund des Corona-Lockdowns auch die meisten anderen Veranstaltungen abgesagt sind.
Grün- und Gartenabfälle sollten nicht gesammelt und angehäuft werden, um sie zu verbrennen. Denn das Verbrennen von Grünabfällen ist nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich verboten. Diese „Abfallfeuer“ sind auch im Sinne des Klimaschutzes nicht zulässig. Stattdessen wird empfohlen, Grün- und Gartenabfälle am Wertstoffhof der GWA in der
Friedrich-Ebert-Straße abzugeben.