Behindertenfahrdienst neu geregelt: Kürze Anmeldefrist
(PK) In ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkte Menschen können im Kreisgebiet einen Behindertenfahrdienst nutzen. Ab sofort gilt eine kürzere Anmeldefrist von nur noch drei Tagen. Die neue Regelung wurde jetzt im Kreishaus vereinbart.
Landrat Michael Makiolla und Dezernent Torsten Göpfert unterzeichneten gemeinsam mit den Geschäftsführern der Arbeiterwohlfahrt, Achim Schwarz, und des Deutschen Roten Kreuz, Michael Lihl, die rückwirkend ab 1. Mai geltende neue Vereinbarung.
Der Behindertenfahrdienst gibt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aus dem Kreis Unna, die nicht den öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen können und auch kein eigenes Auto besitzen, die Möglichkeit, Einkäufe selbstständig zu erledigen, Besuche zu machen oder an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Er steht Rollstuhlfahrern sowie Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „H“ (hilflos) an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Wer den Service in Anspruch nehmen möchte, muss sich nicht mehr eine Woche vorher melden, sondern nur noch drei Tage. Die Preise wurden moderat angehoben: Für jeden Beförderungskilometer werden 1,70 Euro neben der Anfahrpauschale von 2,90 Euro fällig. Damit liegt der Kostenbeitrag um 10 Prozent unterhalb der Taxentarife im Kreis Unna. Gefördert wird das Angebot vom Kreis mit 115.000 Euro im Jahr. Verfahren werden jährlich rund 200.000 Kilometer.
Behinderte Menschen, die den Fahrdienst in Anspruch nehmen können und Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen) beziehen, müssen sich weiterhin nicht an den Kosten beteiligen. Dies gilt für 400 Beförderungskilometer jährlich.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de, Suchbegriff: Behindertenfahrdienst.