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Geschäftsführer des KreisSportbundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)

KreisSportBund sieht wieder etwas mehr Hoffnung für Sport im Kreis Unna

Geschäftsführer des KreisSportbundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)
Geschäftsführer des KreisSportbundes Unna: Matthias Hartmann ( Foto: KSB)

Der KreisSportBund Unna e.V. hat wieder mehr Hoffnung für den Sport im Kreis Unna. Diese schöpft Geschäftsführer Matthias Hartmann aus einer Überarbeitung der Coronaschutzverordnung (CoSchVo), die etwas überraschend gestern (10.11.) in Kraft getreten ist.

Darin heißt es u.a. in §9, dass „dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens zwei Meter beträgt.“

Außerdem wurde im Sportparagraphen der CoSchVo eine Präzisierung des Begriffs „Individualsport“ vorgenommen: „Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“

Einzeltraining ist möglich

Diese Präzisierung ändert grundsätzlich nichts an den von der Staatskanzlei dem Sport gegenüber kommunizierten Auslegungen, meint Matthias Hartmann, der aber auf folgende Klarstellung hinweist: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch einen männlichen oder weiblichen Übungsleiter/Trainer ist möglich. Konkretes Beispiel: Das Tennis-Einzel kann selbstverständlich aus einem Trainer und einem Schüler bestehen, gleiches gilt im Reitsport.

Der Wunsch des Landessportbundes NRW gemeinsam mit den anderen 15 Landessportbünden die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder dringend aufzufordern, ab dem 1. Dezember für einheitliche Regelungen im Sportbetrieb zu sorgen. Dieser Wunsch wurde leider von der deutlichen Mehrheit der Landesportbünde und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nicht unterstützt.

Der organisierte Sport im Kreis Unna muss das zur Kenntnis nehmen. Der Landessportbund NRW setzt sich jedoch weiterhin für klare Aussagen gegenüber dem Sport ein und strebt als nächste Veränderung u.a. die Erhöhung der Personenzahl/Zahl der Hausstände draußen für kontaktfreien Sport, die Öffnung der Sporthallen für kontaktfreien Sport und die Trainingsmöglichkeit auch für Landeskader an.

Antragsfrist für Soforthilfe verlängert

Als weiteren Punkt hat die Staatskanzlei in Düsseldorf die Antragsfrist für die aktuelle Phase der Soforthilfe bis zum 15.03.2021 verlängert. Die Abwicklung erfolgt weiter über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite. „Damit hat die Landesregierung den Wünschen und Notwendigkeiten Rechnung getragen, die von uns schon im Frühjahr mit dem Einsetzen der Soforthilfe Sport formuliert wurden. Da die Grundlage der Soforthilfe die Rücklagen der Sportvereine waren und im Frühjahr die meisten Vereine gerade die Mitgliedsbeiträge eingezogen hatten, war uns klar, dass die zur Verfügung gestellten 10 Millionen Euro zunächst kaum beansprucht werden würden und  dass es zum Ende des Jahres wieder eine Möglichkeit der Beantragung geben sollte,“ führt Matthias Hartmann, Geschäftsführer im KreisSportBund Unna e.V. seine damaligen Überlegungen aus.

Außerdem ist eine Verlängerung von Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Damit dürfen auch Vereine, deren Satzung eine digitale Durchführung der Mitgliederversammlung bislang noch nicht vorsieht, trotzdem weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen.

Corona, KreisSportBund

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