Notorischen Linksfahrer auf A44 ausgebremst: 900 Euro Geldstrafe wegen Nötigung
Es ist der traurige Klassiker im Straßenverkehr: Wütend über einen notorischen Linksfahrer, der mit Tempo 90 auf der linken Fahrspur der A44 trödelte, obwohl 120 km/h erlaubt sind, überholt der 50-jährige P. am 31. Juli vorigen Jahres morgens um 8.05 Uhr den vor ihm fahrenden Pkw in Höhe Holzwickede rechts, setzt sich dann vor den Linksfahrer und bremst ihn aus. Pech für den Berufskraftfahrer: Im dem anderen Auto sitzen gleich drei Personen, die seinen Akt der Selbstjustiz bezeugen können. Heute musste sich der 50-Jährige deshalb wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Unna verantworten.
Dort gestand er seine Schuld auch unumwunden ein. Anschließend beantragte sein Verteidiger die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung, da sein Mandant „gutwillig und bislang strafrechtlich nicht vorbelastet“ sei. Ganz so leicht wollte der Staatsanwalt den Angeklagten allerdings nicht davon kommen lassen. Schließlich wäre es bei einer Verurteilung „zwingend zu einem Fahrverbot“ gekommen.
Verfahren vorläufig eingestellt
„Selbstjustiz können wir nicht gebrauchen“ im Straßenverkehr, mahnte der Staatsanwalt. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass es auch nicht in Ordnung sei, wenn „jemand mit 90 km/h trotz Rechtsfahrgebot dauernd links zockelt“ auf der Autobahn. Der Anklagevertreter war darum nur gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 900 Euro bereit, dass Verfahren gegen P. vorläufig einzustellen.
Gegen Zahlung von 6 x 150 Euro, zahlbar an das Kinderhospiz, war denn auch Richter Jörn Granseuer bereit, das Verfahren vorläufig einzustellen. Allerdings nicht, ohne noch den Verteidiger zuvor darauf hinzuweisen, dass es wohl sinnvoller gewesen wäre, wenn er seinen Antrag schon vor der heutigen Verhandlung gestellt hätte.