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Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit. (Foto: privat)

Untersuchung zur Einschulung: Schulärzte starten wieder durch

 Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit. (Foto: privat)
Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit. (Foto: privat)

Im Kampf gegen das Coronavirus wurden auch Schulen und Kitas geschlossen, Schuleingangsuntersuchungen fielen aus. Jetzt wird allerorten wieder hochgefahren und damit richtet sich der Blick der schulärztlichen Teams erneut auf die künftigen I-Männchen. „Spätestens nach Pfingsten und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen werden wir die Schuleingangsuntersuchungen fortsetzen“, signalisiert Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit in der Gesundheitsbehörde des Kreises.  

„Falls möglich, werden wir Gutachten nach Aktenlage erstellen“, skizziert die Ärztin die in Coronazeiten etwas andere Vorgehensweise und schränkt gleichzeitig ein: „Es ist absehbar, dass wir bis zum Schulstart im August nicht alle noch ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen durchführen können.“ Immerhin gilt es, rund 800 Kinder zu untersuchen.  

Alle Grundschulen im Kreis wurden deshalb um Nennung der Kinder gebeten, bei denen ein schulärztliches Gutachten wegen besonderer Fragestellung unbedingt noch vor Einschulung erforderlich ist. „Dabei kann es um die Rückstellung vom Schulbesuch, um die vorzeitige Einschulung oder um besondere Förder-und Unterstützungsbedarfe gehen“, nennt Dr. Petra Winzer-Milo Beispiele.  

Diese Regelungen sollten Eltern kennen

Der schulärztliche Dienst der Kreis-Gesundheitsbehörde wird die Eltern, für deren Kinder das Gutachten dringend benötigt wird, kontaktieren. Wenn kein schulärztliches Gutachten mehr erstellt werden kann, sollten die Eltern spätestens zur Einschulung das Impfbuch ihres Kindes bei der Schule vorlegen, da seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern besteht und der Schutz vor Masern bei Aufnahme in die erste Klasse der Schule nachgewiesen werden muss.  

Auch Kinder ohne schulärztliches Gutachten dürfen übrigens die Schule besuchen, da die Schulplicht vorgeht.

Eltern, die selbst noch Fragen an eine Schulärztin zur Beschulung ihres Kindes haben, können sich bei der Gesundheitsbehörde melden: Tel. 0 23 03 / 27 33-59 oder unter http://www.kreis-unna.de Kontakt aufnehmen. PK | PKU

Schuleingangsuntersuchung

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