Flug unter Namen der Ex-Freundin gebucht: Sieben Monate Gefängnis
Gegen einen 29 Jahre alten Holzwickeder wurde heute wegen Computerbetrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Unna verhandelt. Die Anklage warf dem Holzwickeder vor, am 14. September vorigen Jahres unter dem Namen seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Internet einen Flug bei Eurowings gebucht zu haben. Als seine ex-Partnerin eine Mahnung für den 1.300 Euro teuren Flug erhielt, zeigte sie den 29-Jährigen an. Der Angeklagte wurde außerdem zweimal, am 30. Juli vorigen Jahres sowie am 7. Januar dieses Jahres in Dortmund am Steuer eines Pkw erwischt, obwohl er nicht mehr in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Mit diesen Anklagevorwürfen konfrontiert, tischte der Angeklagte heute eine nebulöse Geschichte auf: Er habe zunächst in Absprache mit seiner Ex-Partnerin versucht, einen Urlaub für sich und seine neue Freundin auf Ratenzahlung zu buchen. Als ihm dies nicht gelang, habe er dann den Flug für sich und seine Freundin gebucht – allerdings ohne seine Ex-Partnerin noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Computerbetrug und Fahren ohne Führerschein
Warum er den Flug nicht unter seinem eigenen Namen gebucht habe, erklärte der 29-Jährige: „Das war nicht möglich, weil ich so schlechte Schufa-Einträge habe.“ Den Code für die Einlösung der Tickets hat der Angeklagte danach bekommen, so dass er den Flug mit seiner Freundin antreten konnte. Die Rechnung für den Flug will er allerdings nicht bekommen haben. Dass seine Ex-Lebensgefährtin ihn sofort anzeigte, ohne ihn vorher darauf anzusprechen, hat ihn überrascht: „So genau war das alles nicht mit ihr abgesprochen“, räumte er ein und spielte den Überraschten: „Doch damit, dass sie so reagiert, habe ich nicht gerechnet.“ Die 1.300 Euro hat er allerdings bis heute nicht gezahlt. „Ich bin davon ausgegangen, dass sie mir die Rechnung weiterleitet. Aber die Rechnung habe ich bis heute nicht bekommen.“
Die beiden Fahrten, auf denen er am Steuer eines Autos ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, erklärte der Holzwickeder mit beruflichen Zwängen: „Ich habe zwei Arbeitsstellen.“
Zu allem Überfluss steht der Angeklagte auch noch immer unter einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, wozu er wegen eines Eigentumsdeliktes und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden war. „Sind Ihnen diese Konsequenzen gar nicht klar gewesen?“, wollte Richter Jörn Granseuer deshalb von ihm wissen. „Darüber habe ich gar nicht nachgedacht“, so die Antwort des Angeklagten. „Ich wollte einfach nur zur Arbeit.“
Gleich vier neue Straften unter Bewährung
Der Staatsanwalt sah die Anklage in allen Punkten bestätigt. Eine Bewährungsstrafe kam für ihn nicht mehr in Frage, da der 29-Jährige vorbestraft und Bewährungsversager ist und offenbar keine Lehren aus dem vorangegangenen Urteil gezogen hat. Deshalb forderte der Staatsanwalt nunmehr eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft ohne Bewährung.
Dieser Forderung schloss sich anschließend auch der Verteidiger des Angeklagten an.
Das Urteil von Richter Granseuer lautete wenig überraschend dann auch auf sieben Monate Gefängnis sowie eine einjährige Sperre für die Erlangung einer neuen Fahrerlaubnis. Die Einlassungen des Angeklagten wertete der Richter als vollständiges Geständnis, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung erläuterte. Auch wenn sie wenig glaubwürdig sind. „Wer den Code für die Tickets bekommt, der bekommt die Rechnung“, so der Richter. „Die Daten von Ihrer Ex-Lebensgefährtin hätten Sie auch nicht verwenden dürfen“, klärte er den 29-Jährigen auf. Zusammen mit den beiden Autofahrten ohne Fahrerlaubnis „waren das schon vier Straftaten unter laufender Bewährung“.
Er könne nicht glauben, so der Richter weiter, dass der Angeklagte daraus Lehren gezogen habe. Es sei auch“kein gangbarer Weg“, ohne Fahrerlaubnis zwischen zwei Arbeitsstellen zu pendeln, „um so seinen Lebensunterhalt zu bestreiten“.