Gewerbsmäßiger Drogenhandel im Kinderzimmer: Bewährungsstrafe und Arrest
Weil er sein Taschengeld aufbessern wollte, zog ein 20-Jähriger Holzwickeder aus dem Kinderzimmer heraus einen schwunghaften Drogenhandel auf. Wegen des gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in 20 Fällen hatte sich der junge Mann, der noch bei seiner Mutter wohnt, heute (18.3.) vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.
Insgesamt 20 Mal verkaufte der 20-Jährige in der Zeit von Ende Juli bis Mitte Oktober vorigen Jahres Marihuana in Größenordnungen von 25 und 50 Gramm an seinen nur unwesentlich älteren Hauptabnehmer. Zwischen 200 Euro (für 25 g.) und 380 Euro (für 50 g.) kassierte der 21-Jährige dafür. Offenbar ein lukratives Geschäft, denn bei seiner Festnahme am 13. Oktober vorigen Jahres beschlagnahmten die Drogenfahnder neben Drogen und Zubehör auch drei teure Handys und 4.745 Euro in bar in seinem Kinderzimmer. Auch die drei Handys und das Bargeld bekommt der Angeklagte nicht wieder, zumal er in der Verhandlung heute auf etwaige Ansprüche verzichtete.
Amtsrichterin Vielhaber-Karthaus zeigte sich überzeugt, dass es neben den 20 Fällen, die nachgewiesen werden konnten und heute zur Verhandlung kamen, wohl noch weitere Geschäfte gab. „So blauäugig sind wir nicht, dass wir glauben, dass es nur diesen einen Abnehmer gab“, meinte die Richterin.
Erdrückende Beweislast
Der Holzwickeder machte denn auch auf der Anklagebank heute erst gar keinen Versuch, seine Drogengeschäfte zu leugnen, sondern zeigte sich voll geständig. Die Beweislast war ohnehin erdrückend, wie die Richterin feststellte: Es gebe nicht nur umfangreiche Chatprotokolle aus dem beliebten Whatsapp-Messenger. „Sehr hilfreich“ sei auch die umfangreiche Aussage des Hauptabnehmers des Angeklagten bei der Polizei gewesen. Dieser Zeuge wird sich in einem gesonderten Verfahren auch selbst noch vor Gericht verantworten müssen.
Auf Nachfrage der Richter erklärte der Angeklagte, dass er selbst gar keine Drogen konsumiere. „Das ist ungewöhnlich“, stellte Richterin Vielhaber-Karthaus fest. „Erfahrungsgemäß kiffen die meisten erst selbst, bevor sie dann später auch anfangen zu dealen.“ Wie er denn auf die Idee verfallen sei, in den Handel mit Rauschgift einzusteigen? „Ich habe Geld gebraucht“, erklärte der junge Mann. Sein Taschengeld habe nicht gereicht. Deshalb sei er nach Dortmund zur Münsterstraße gefahren, um dort Marihuana einzukaufen. „Das war dumm. Aber ich bin noch jung und habe die Situation nicht so ernst gesehen“, zeigte der Angeklagte späte Einsicht.
Handschellen und Nacht in Haft „heilsamer Schock“
Wesentlich beigetragen haben dürfte dazu seine Verhaftung am 13. Oktober vorigen Jahres. Da wurde der knapp 20-Jährige in Handschellen abgeführt und mit dem Polizeiwagen zum Verhör gebracht. Anschließend musste er eine Nacht in Haft verbringen. Das sei ein „heilsamer Schock“ für ihn gewesen, versichert der Holzwickeder: „Ich hatte so etwas ja noch nie erlebt. Seitdem habe ich nie wieder gedealt.“
Einen ausgesprochen „guten Geschäftssinn“ attestierte die Anklagevertreterin dem jungen Holzwickeder in der Verhandlung heute. „Nur leider entwickelte sich der in eine falsche Richtung.“ Dass der Angeklagte gezielt den Kontakt zu professionellen Drogenhändlern in der Dortmunder Szene gesucht habe und selbst in den Handel mit Rauschgift eingestiegen sei, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, zeuge von erheblicher krimineller Energie. Wie schwerwiegend seine Straftaten sind, zeige sich auch daran, dass nach dem Erwachsenenstrafrecht eine Bewährungsstrafe für den Holzwickeder gar nicht mehr in Frage käme.
Sollte der knapp 20-jährige aber nach Ansicht des Gerichtes noch unter das Jugendstrafrecht fallen, so die Staatsanwältin, sei eine Haftstrafe von einem Jahr Haft zur Bewährung, verbunden mit einer Woche Dauerarrest, angemessen. Der Verteidiger folgte dem Antrag der Anklage bis auf einen Punkt: Der „Warnschuss-Arrest“ sei nicht nötig. Zumal der Angeklagte einen Teilzeitjob habe, den er dann zu verlieren drohe.
Gericht sieht „schädliche Neigung“
Richter Vielhaber-Karthaus folgte mit ihrem Urteil von einem Jahr Haft zur Bewährung ausgesetzt dem Antrag der Anklage und verhängte auch die geforderte eine Woche Dauerarrest: Das sei mit Schule und Job durchaus vereinbar. „Man kann alles regeln und den Dauerarrest auch in die Ferien legen.“ Er sei aber notwendig, um dem Angeklagten zu verdeutlichen, was ihm blüht, sollte er noch einmal ins Drogengeschäft einsteigen. „Worte reichen da allein meistens nicht aus.“
Ob der zur Tatzeit knapp 20-jährige überhaupt noch unter das Jugendstrafrecht falle, sei vom Gericht durchaus „turbulent diskutiert“ worden, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Allerdings befinde sich der 20-Jährige erkennbar noch in der Findungsphase und Reifeverzögerungen könnten nicht ausgeschlossen werden.
Zugunsten des Angeklagten spreche außerdem, dass er einen Hauptschulabschluss habe und derzeit wieder zur Schule gehe, um die Fachoberschulreife zu erlangen sowie einen Teilzeitjob ausübe. Zudem sei er geständig und bislang praktisch straffrei gewesen. Allerdings zeugten seine Straftaten auch von einer „erheblichen Kriminalität“. Zweifellos sei bei dem 20-Jährigen eine „schädliche Neigung vorhanden“, die auch nicht von heute auf morgen erledigt sei. Hier wolle das Gericht einfach sicher sein, dass dieses Defizit behoben werde. Dem Holzwickeder wird ein Bewährungshelfer zugeteilt. Sollte der junge Holzwickeder sich in den zwei Jahren Bewährungszeit eine weitere Straftat zuschulden lassen kommen, wandert er unvermeidlich hinter Gitter.