Bundespolizei nimmt zwei Personen bei Ausreise im Dortmunder Flughafen fest
Die Bundespolizei nahm am frühen Sonntagmorgen (6. Oktober) zwei Passagiere im Dortmund Flughafen vorübergehend fest, gegen die ein Haftbefehl vorlag.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Charkiw (Ukraine) überprüften Bundespolizisten am heutigen Sonntag um 8.45 Uhr einen 59-Jährigen polnischen Staatsangehörigen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vorlag. Dieses hatten den Polen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Weil der Sohn des Mannes den geforderten Betrag zahlte, blieb seinem Vater so eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen erspart.
Während der Ausreise in Richtung Sofia (Bulgarien) überprüften Bundespolizisten nur zehn Minuten um 8.50 Uhr später einen 23-jährigen Bulgaren. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht in Nürnberg hatte ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Weil auch er den geforderten Betrag zahlen konnte, wurde er später wieder in die Freiheit entlassen.