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Lebensmittelkontrolleure auch 2014 unterwegs: Fast 3.730 Betriebskontrollen

In Holzwickede wurden voriges Jahr von den Lebensmittelkontrolleuren des Kreises 207 Betriebe überprüft. (Fotomontage: Tim Redckmann/Pixelio/P. Gräber)
In Holzwickede wurden voriges Jahr von den Lebensmittelkontrolleuren des Kreises 207 Betriebe überprüft. (Fotomontage: Tim Reckmann/Pixelio/P. Gräber)

Die Gemeinde Holzwickede ist neben der Stadt Werne die einzige Kommune im Kreis Unna, in der die Lebensmittelkontrolleure des Kreises im vergangenen Jahr kein Bußgeld nach Beanstandungen gegen Betriebe verhängen mussten.

Lebensmittelkontrollen sind angewandter Verbraucherschutz. Um Menschen vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung zu schützen, führten die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Kreises 2014 insgesamt 3.728 Kontrollen durch und zogen 2.174 Proben.

In der Gemeinde Holzwickede wurden in insgesamt 207 Betrieben 219 Kontrollen durchgeführt und 73 Proben genommen. Dabei gab es lediglich 14 Beanstandungen. Zwei Fälle wurden an andere Behörden abgegeben. In einem Fall wurde die Behörde aufgrund eines Verbraucherhinweises tätig.

Grundsätzlich tragen diejenigen, die Lebensmittel, Kosmetik und sonstige Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Kleidung, Spielwaren oder Scherzartikel herstellen, weiterverarbeiten oder verkaufen, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. „Sie müssen also dafür sorgen, dass ihre Waren den rechtlichen Vorschriften entsprechen“, sagt Dr. Anja Dirksen, die die Lebensmittelüberwachung des Kreises leitet.

Zwei Tierärzte, acht Lebensmittelkontrolleure und eine Kontrollassistentin der Kreisverwaltung  überprüfen regelmäßig, ob die Betriebsinhaber ihrer Sorgfaltspflicht wirklich nachkommen. Insgesamt kontrollierten sie im letzten Jahr 4.646 Betriebe in den zehn Städten und Gemeinden im Kreisgebiet. Sie führen unangemeldete Kontrollen und Probenahmen durch – von der Produktion bis zur Ladentheke. Wie oft sie die Betriebe überprüfen, richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikobewertung, die aufgrund der jeweiligen Betriebsart und der bisher festgestellten betrieblichen Hygiene erfolgt.

Breite Palette an Sanktionsmöglichkeiten

Bei den Kontrollen werden z.B. die Hygiene, der sachkundige Umgang mit dem Lebensmittel, deren Zusammensetzung und Kennzeichnung, ebenso wie die Eigenkontrollen und deren Dokumentation überprüft. „Werden Mängel festgestellt, treffen die Mitarbeiter des Kreises vor Ort die notwendigen Maßnahmen“, erläutert Dr. Anja Dirksen.

Diese variieren von der Belehrung über Anordnungen zur Abstellung baulicher oder hygienischer Mängel, die Anordnung von Personalschulungen, das Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln bis hin zur vorübergehenden Schließung oder dem Entzug einer Zulassung. Schwere Mängel oder wiederholte Mängel können mit Bußgeldern geahndet werden oder zur Strafanzeige gebracht werden.

Nach den knapp 3.730 Betriebskontrollen gab es 271 Beanstandungen. Außerdem wurden 15 Bußgelder verhängt. Von den 2.174 Probeentnahmen waren elf durch Verbraucherinformationen ausgelöst worden. Insgesamt zeichnet sich auch hier ein zufriedenstellendes Bild, denn nur in vier Fällen musste ein Bußgeld verhängt werden. 46 Mal wurde das Probenergebnis an eine andere Behörde weitergeleitet. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das beprobte Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Kreises hat.

„Die vergleichsweise kleine Zahl an Beanstandungen zeigt, dass wir mit unserem Konzept der frühzeitigen Beratung und Begleitung und regelmäßigen Kontrolle richtig liegen und eingreifen, bevor es zu größeren Problemen kommt“, sagt Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen.

Kreis Unna, Lebensmittelkontrollen


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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