Gesuchter 39-Jähriger geht Bundespolizei im Flughafen ins „Netz“: 639 Tage Gefängnis
Für fast zwei Jahre lieferten Einsatzkräfte der Bundespolizei gestern Morgen (25. 6.) einen mazedonischen Staatsangehörigen in die Dortmunder Justizvollzugsanstalt (JVA) ein.
Der Mann wollte gegen 8.30 Uhr mit einem Flug aus Skopje (Mazedonien) über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einreisen. Bei seiner grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den in Essen wohnhaften Mann gleich zwei Haftbefehl vorlagen.
Bereits im Oktober 2013 war der Mann vom Essener Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Von dem Urteil waren noch 150 Tage Restfreiheitsstrafe (von zuvor einem Jahr Freiheitsstrafe) offen.
Im Oktober 2014 wurde er erneut vom Amtsgericht in Essen verurteilt. Diesmal wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, räuberischen Diebstahls, versuchten schweren Diebstahls und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln. Deswegen hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 489 Tagen (von insgesamt zwei Jahren und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe) zu verbüßen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei lieferten den Mazedonier in die Dortmunder JVA ein, wo er nun die nächsten 639 Tage verbringen wird.
Vorbildlicher Flugreisender
Vorbildlich und vor allem arbeitserleichternd für die Bundespolizei verhielt sich dagegen ein 29-jähriger Mann aus Dortmund. Der kosovarische Staatsangehörige meldete sich gestern Mittag (25. Juni) in der Wache der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof.
Im Gespräch mit einem Bundespolizisten erklärte der 29-Jährige, dass er am kommenden Tag eine Flugreise in den Kosovo antreten würde. Vor der Reise wolle er jedoch klären, ob vielleicht noch etwas gegen ihn vorliegen könnte.
Eine Überprüfung ergab tatsächlich, dass der Dortmunder mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Offensichtlich hatte der 29-Jährige eine Geldbuße aus dem Jahre 2018 nie beglichen. Deswegen wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.
Weil er noch in der Wache den geforderten Betrag von 160,- Euro samt Verwaltungskosten (28,50 Euro) zahlte, blieb ihm eine Erzwingungshaft von sechs Tagen erspart. Zudem ersparte er sich und der Bundespolizei die zeitraubenden Maßnahmen am Flughafen, vor Beginn seiner Reise.