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Der Gemeinderat soll sich gegen die geplanten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW aussprachen, hat die SPD beantragt. (Foto: Michael Schwarzenberger - pixabay.de)

Holzwickede SPD beantragt Resolution zum Erhalt der Stichwahl bei Bürgermeisterwahl

Der Gemeinderat soll sich gegen die geplanten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW aussprachen, hat die SPD beantragt. (Foto: Michael Schwarzenberger - pixabay.de)
Der Gemeinderat soll sich gegen die geplanten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW aussprachen, hat die SPD beantragt. (Foto: Michael Schwarzenberger – pixabay.de)

Die Opposition im Land läuft Sturm gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW. Vorgesehen ist danach die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeisterwahlen in NRW sowie eine Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke, nach der künftig Ausländer aus Nicht-EU-Staaten bei der Berechnung der Einwohnerzahlen nicht mehr mitgezählt werden. Die SPD-Fraktion in Holzwickede hat jetzt eine Resolution beantragt, der sich der Gemeinderat gegen diese Änderungen ausspricht.

„Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt“, begründet Michael Klimziak den Antrag seiner Fraktion. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wurden zum Teil Kandidaten mir weniger als 33 Prozent der Stimmen gewählt zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin gewählt. Anders ausgedrückt: Rund 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister oder Landrat nicht gewählt.

Nicht-EU-Ausländer zählen nicht mehr mit

Derart niedrige Stimmenanteile eines Wahlsiegers gewährleisten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürger, argumentiert die SPD. Außerdem werden bei einer sich immer weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor geöffnet.

Auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirk sei abzulehnen, so die SPD weiter. Sie führe in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben unnötig vergrößert werden.  Damit würden also gerade die Wahlbezirke größer, in denen die Menschen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem „abgehängten“ Stadtteil zu leben.

Eine bereits angekündigte Verfassungsklage gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes in NRW dürfte erst in etwa fünf Jahren zu einer Entscheidung führen, käme aber für die nächste Bürgermeister- und Kommunalwahl in NRW im Herbst nächsten Jahres auf jeden zu spät.  

SPD-Antrag


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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