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74-Jährige kassierte zu Unrecht Wohngeld: Anklage wegen Betruges

Weil sie in der Zeit von November 2006 bis Februar 2013 unberechtigt Wohngeld von der Gemeinde Holzwickede bezogen hat, musste sich eine 74-Jährige Rentnerin aus Holzwickede heute wegen Betrugs vor dem Amtsgericht in Unna verantworten.

Die Holzwickederin hatte im November 2006 eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und diese bei ihren Wohngeldanträgen gegenüber der Gemeinde nicht angegeben. Über insgesamt fast sieben Jahre hinweg bezog sie so fast 3.500 Euro Wohngeld unberechtigt.

Vor Gericht zeigte sich die 74-Jährige heute voll geständig und reuig: „Ich weiß, dass ich etwas falsch gemacht habe und es tut mir auch leid“, entschuldigte sich die Rentnerin. Zur Begründung, warum sie in ihren Wohngeldanträgen verschwiegen hatte, dass sie wieder einer bezahlten Tätigkeit nachgehe, erklärte sie: „Mein Mann ist in dieser Zeit sehr krank geworden. Er hatte eine Operation an der Bauchspeicheldrüse.- Ich musste immer für alles da sein. Und um die Zwillinge meines Sohnes, der alleinerziehend ist, habe ich mich auch noch kümmern müssen. Da habe ich einfach den Überblick verloren.“

Ich wollte mich auch bestimmt nicht bereichern. Das ganze Geld ist für Medikamente draufgegangen.“

Die 74-jährigen Angeklagte vor Gericht

In dieser Zeit sei es ihr selbst auch nicht gut gegangen, so die 74-Jährige weiter. Sie habe auch einige Freundschaften verloren, weil sie so eingespannt gewesen sei. „Ich wollte mich auch bestimmt nicht bereichern“, versicherte die Rentnerin. „Das ganze Geld ist für Medikamente draufgegangen.“

Wohl auch aufgrund dieser besonderen Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die 74-Jährige bereits vor der Verhandlung einstellen, wenn sie bereit sei, gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die Anklagebehörde der Rentnerin vor der Verhandlung schriftlich gemacht – offenbar aber in Juristendeutsch. Denn die Rentnerin hatte den Brief der Anklagebehörde nicht verstanden und auch bei ihrer telefonischen Rückfrage keine erschöpfende Auskunft erhalten, wie sie heute vor Gericht erklärte. Sonst wäre es erst wohl gar nicht zu der Verhandlung gegen sie gekommen. Denn das von Richter Johann erneuerte Angebot, das Verfahren gegen sie einzustellen, wenn sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit bei einer noch festzulegenden sozialen Institution in Holzwickede binnen der nächsten drei Monate ableistet, nahm die 74-jährige Holzwickederin jedenfalls dankend an.

Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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