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Besonders schwerer Diebstahl: 20-Jähriger kommt glimpflich davon

Noch einmal glimpflich davongekommen ist ein 20-jähriger Holzwickeder heute (14. Februar) vor dem Amtsgericht Unna, wo er wegen eines besonders schweren Diebstahls auf der Anklagebank saß. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann vor, in der Zeit vom 29. bis 30. Juni vorigen Jahres ein 600 Euro teures nagelneues Fahrrad im Bereich der Holzwickeder-/Unnaer Straße gestohlen zu haben. Weil das Schloss am Rad mit einem Seitenschneider geknackt wurde, gilt der Diebstahl als besonders schwerwiegend.

Pech für den Angeklagten: Etwa einen Monat später wurde er mit dem gestohlenen Fahrrad von dem Eigentümer erwischt, den der ganz gut kannte. Der Geschädigte melde sich bei der Polizei, die das Fahrrad daraufhin auch beim Angeklagten sicherstellte. Gegenüber der Polizei gab der 20-Jährige den Fahrraddiebstahl zu.

Plötzlich war’s der Bruder

Heute überraschte er das Gericht mit einer anderen Geschichte: Das Fahrrad habe eigentlich sein Bruder gestohlen, der im offenen Strafvollzug ist. „Ich habe die Tat nur aus Doofheit auf mich genommen.“ Er habe seinen Bruder schützen wollen, der im offenen Strafvollzug ist. „Mein Bruder kam irgendwann mit dem Fahrrad an und ich dachte es wäre von seiner Freundin“, so der Angeklagte  mit treuherzigem Blick. „Dann bin ich auch mal mit dem Rad herumgefahren.“  Wobei er dann auf den Eigentümer, einen Bekannten, traf.


Ich habe die Tat nur aus Doofheit auf mich genommen.

Der Angeklagte (20 J.)

Gegenüber der Polizei habe er den Diebstahl zugegeben. „Weil ich auch ein bisschen Schiss vor meinem Bruder habe. Wir streiten uns öfters mal und haben uns beim Schützenfest zuletzt auch richtig geprügelt.“ Vor allem wenn Alkohol im Spiel ist, sei sein Bruder aggressiv.

So richtig glauben konnte der Staatsanwalt und auch der Richter diese Geschichte nicht. Zumal der 20-Jährige zuvor auch schon mal auffällig geworden ist und das Konto seiner Oma leergeräumt hatte. Die Befragung des Eigentümer des Fahrrades konnte den Sachverhalt allerdings auch nicht entscheidend erhellen. Immerhin wurde so klar, dass dem Besitzer kein Schaden entstanden ist. Sein Rad wurde ihm unbeschädigt zurückgegeben und auch das geknackte Schloss war nicht viel wert.

Verfahren mit Ermahnung eingestellt

In Anbetracht dieses Umstandes folgte Richter Christian Johann dem Antrag des Staatsanwaltes und stellte das Verfahren nach § 153a vorläufig ein – allerdings nicht ohne eine eindringliche Ermahnung: „Ich gehe davon aus, dass Sie das Fahrrad gestohlen haben, kann es Ihnen aber nicht beweisen.“ Daran würde sich wahrscheinlich auch nichts ändern, wenn ein teures psychologisches Gutachten eingeholt und der Bruder aus der JVA als weiterer Zeuge vernommen würde. Da kein Schaden entstanden ist, wollte der Richter keine weiteren Kosten vermeiden. „Aber wenn ich Sie das nächste Mal hier sehe, werde ich den ganzen Zauber durchziehen, egal worum es dann geht.“ Mit dieser Warnung entließ der Richter den 20-Jährigen unbestraft.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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