1,99 Gramm Marihuana bringen 20-Jährigen auf Anklagebank
Vermutlich hat Amtsrichter Christian Johann schon originellere Ausreden gehört als die, die der 20-jährige Angeklagte ihm heute auftischte: Am 14. Mai des Jahres war er in Dortmund in eine Polizeikontrolle geraten und mit 1,99 Gramm Marihuana erwischt worden. „Ich rauche nicht viel davon und nehme es hauptsächlich gegen Schmerzen“, so der junge Mann heute auf der Anklagebank.
Woher er das Marihuana bezogen hat, wollte der Angeklagte, der in Holzwickede bei seinem Großvater wohnt und über kein eigenes Einkommen verfügt, auch nicht mehr wissen. Schließlich habe er als Gelegenheitskonsument „auch keine üblichen Quellen“, nach denen der Richter ihn fragte. Ohnehin scheint der junge Mann ein schlechtes Gedächtnis zu haben. So konnte er sich partout nicht mehr daran erinnern, dass er in noch jüngeren Jahren schon zweimal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wie die Eintragungen im Bundeszentralregister: wegen Diebstahls und fahrlässiger Trunkenheit. Nachhaltig beeindruckt haben ihn diese Erlebnisse augenscheinblich nicht.
Drogen „gegen Schmerzen“ geraucht
Der Mitarbeiter der Jugendrechtshilfe bescheinigte dem 20-Jährigen heute eine Reifeverzögerung, weshalb er die Anwendung des Jugendstrafrechtes empfahl für den eigentlich erwachsenen Angeklagten.
Der Anklagevertreter ermahnte den 20-Jährigen, künftig doch besser zum Arzt zu gehen, wenn er Schmerzen hat, anstatt Marihuana zu konsumieren. Das Rauchen von Rauchen helfe ohnehin nicht gegen Schmerzen und sei obendrein verboten. Außerdem stelle Marihuana eine Einstiegsdroge für härtere Drogen dar, so der Staatsanwalt. Er empfahl eine dreimonatige Betreuungsbegleitung durch das Jugendamt für den Angeklagten.
Ähnlich sah es auch der Richter: Ob zur Selbstmedikation oder nicht – der 20-Jährige habe gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Dafür verurteilte er den Angeklagten zu einer zweimonatigen Begleitung durch einen Betreuer nach Maßgabe des Jugendamtes.