Unterhaltsvorschuss: Fallzahlen steigen nach Gesetzesänderung
Im August 2017 hat der Bund das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss geändert und wollte damit Alleinerziehende unterstützen: Die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, sowie die Zahlungsdauer wurden ausgeweitet. Seitdem steigen die Fallzahlen auch im Fachbereich Familie und Jugend an.
Der Kreis Unna ist als Jugendamt für die Gemeinden Fröndenberg/Ruhr, Bönen und Holzwickede tätig. Während in den Kommunen 2015 insgesamt noch 261 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt wurden, sind es im ersten Halbjahr 2018 bereits 428. Tendenz steigend.
Auswirkung mit Verzögerung
„Die Auswirkungen der Gesetzesänderung machte sich erst Ende 2017 in den Fallzahlen bemerkbar, da ab Juli 2017 laufend Neuanträge gestellt wurden. Durch die verspätete Verkündung des Gesetzes Mitte August 2017 konnte eine Bearbeitung der Fälle erst ab September erfolgen“, sagt Sandra Waßen, Fachbereichsleiterin Familie und Jugend. „Die Fallzahl ist weiterhin steigend und liegt aktuell bei 445.“
Im ersten Halbjahr 2017 lagen die Fallzahlen bei 237. Insgesamt hatte der Kreis Ausgaben in Höhe von rund 293 000 Euro. Im zweiten Halbjahr des Vorjahres verzeichneten die Mitarbeiter bereits 369 Fälle und Ausgaben in Höhe von rund 432 900 Euro (insgesamt für 2017 also rund 725 900 Euro). Von den Unterhaltspflichtigen bekam der Kreis insgesamt rund 139 400 Euro wieder. Das bedeutet eine Rückholquote von 19,2 Prozent.
Derzeit stehen für das erste Halbjahr Ausgaben in Höhe von rund 578 400 Euro auf dem Konto. Demgegenüber stehen Einnahmen von rund 70 400 Euro. Die aktuelle Rückholquote liegt also bei 12,2 Prozent. Zum Vergleich: 2016 lag die Rückholquote noch bei 31,4 Prozent (Ausgaben: 523 700 Euro; Einnahmen: 164 600 Euro).
Detaillierte Informationen zum Unterhaltsvorschuss enthält ein Merkblatt auf der Internetseite des Kreises Unna. Dort ist auch der entsprechende Antrag zu finden. PK | PKU