Skip to main content

Verfahren wegen Nötigung eingestellt: Vermeintlicher Drängler muss 500 Euro zahlen

Verkehrsrowdy oder nicht? Das war heute (6.1.) die Frage vor dem Amtsgericht in Unna. Wegen Nötigung hatte sich dort ein 23-jähriger Kamener zu verantworten. Der 23-Jährige war am 16. August vorigen Jahres in Dortmund-Aplerbeck auf die B1 in Richtung Unnaer Kreuz aufgefahren. Anschließend soll er direkt auf die linke Fahrspur gewechselt sein und dort mit der Lichthupe ein vor ihm fahrendes Ehepaar in ihrem Auto bedrängt haben. Als es ihm schließlich in Höhe Holzwickede gelang, ihren Pkw zu überholen, soll er sich vor ihr Auto gesetzt und sie ausgebremst haben, so die Anklage.

Dass er nach dem Auffahren auf die B 1 sofort in die linke Spur gewechselt ist, um zu überholen, bestritt der Angeklagte in der Verhandlung gar nicht. Allerdings habe er zunächst gar nicht überholen können, weil der Pkw vor ihm ebenfalls nach links wechselte, obwohl dieser erheblich langsamer fuhr. Schließlich  habe er dann doch noch überholen können und sich vor den Pkw mit den Eheleuten gesetzt, wobei ihm der Mann im Auto den Mittelfinger gezeigt habe. Zwar habe er sich vor die Eheleute gesetzt, diese aber auf keinen Fall ausgebremst, so der Angeklagte.

Ehefrau will keinen Stinkefinger gesehen haben

Die 27-jährige Ehefrau wollte im Zeugenstand allerdings keinen Stinkefinger ihres Mannes  gesehen haben. Der Angeklagte habe sich dagegen wie ein Verkehrsrowdy benommen: Gleich nach dem Auffahren habe er sie mit der Lichthupe bedängt und nach dem Überholen zu einer derart starken Bremsung gezwungen, dass die Sachen in ihrem Auto umhergeflogen seien.

Auch der 23-jährige hatte noch eine Mitfahrerin: Seine damalige Freundin, von der er sich mittlerweile allerdings getrennt hat. Wohl auch aus diesem Grunde hielt Richter Jörg Granseuer es nicht für sinnvoll, sie als zusätzliche Zeugin zu befragen. Denn nachdem sich der Angeklagte bis zu diesem Vorfall als untadeliger Verkehrsteilnehmer erwiesen hat und Aussage gegen Aussage steht, ging das Gericht von einer nur geringfügigen Schuld des Angeklagten aus und stellte  das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro  an den Kinderschutzbund ein.

Drängler, Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert