Streit um höhere Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende schwelt weiter
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am Donnerstagabend wieder einmal über wurde die Aufwandsentschädigung diskutiert. Anlass war der erneute Antrag des Bürgerblocks, auf die mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 eingeführte höhere Aufwandsentschädigung für kommunale Ausschussvorsitzende zu verzichten.
Obwohl zunächst alle Fraktionen gegeneine solche Erhöhung gewesen, so der Bürgerblock, hätten lediglich die beiden Ausschussvorsitzenden des Bürgerblocks, Stefanie Meier und Wilfried Brinkmann, freiwillig auf die Erhöhung verzichtet. Allein durch den Verzicht dieser Beiden würden 5 2 00 Euro im Jhr eingespart. Wenn auch die Ausschussvorsitzenden der übrigen Parteien diesem Beispiel folgen würden, worauf der Antrag des Bürgerblocks abzielt, könnten sogar über 20 000 Euro gespart werden.
Für die Verwaltung machte der Beigeordneter Bernd Kasischke allerdings deutlich in der Sitzung, dass der Gemeinderat nicht, wie vom Bürgerblock beantragt, entscheiden dürfe, pauschal auf die Erhöhung zu verzichten. „Wenn er das täte, wäre das rechtlich nicht zulässig und wir müssten den Beschluss beanstanden“, so Kasischke.
Möglich wäre indes, dass die Fraktionen Kriterien entwickelt, nach denen die Verwaltung dann jeden einzelnen Ausschuss prüfen und eine Einzelfallentscheidung empfehlen kann. Weil dies aber dazu führen könnte, dass es keine einheitliche Regelung mehr bei der Vergütung der Vorsitzenden gibt, lehnten die übrigen Fraktionen diese Variante ab. Stattdessen einigte man sich darauf, den Antrag des Bürgerblocks abzulehnen und auf die vom NRW-Innenministerium bereits angekündigten Ausführungsrichtlinien zum Gesetz zu warten. Dann soll das Thema noch einmal auf die Tagesordnung kommen.
Aufwandsentschädigung, Haupt-und Finanzausschuss