Skip to main content

Drohung gegen Volksbank-Angestellte bringt 58-Jährigen vor Gericht

Wenn man keinen Cent mehr in der Tasche hat und die Bank einem das Konto sperrt, ist das sicher keine angenehme Situation. Ein 58-jähriger Holzwickeder reagierte am 4. August vorigen Jahres darauf so, dass er der Angestellten seiner Volksbank-Filiale wütend erklärte: „Ich bin aus dem Osten und weiß noch wie es geht: Ich besorge mir eine Kalaschnikow und dann sehen wir weiter.“  Das brachte ihm eine Anklage wegen Bedrohung ein.

Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna zeigte sich der 58-Jährige reumütig: „Was man mir vorwirft trifft zu. Ich war sehr wütend und habe wohl so etwas in der Art gesagt. Ich bedauere das sehr.“  Er habe wirklich nicht vorgehabt, jemanden zu bedrohen, als er zu seiner Volksbank-Filiale gegangen sei.

„Ich weiß nicht, ob jemand, der regelmäßig sein Gehalt bekommt, nachvollziehen kann, wie das ist, wenn man kein Geld hat und seine Miete nicht mehr bezahlen kann. Ich habe auch jetzt nur sieben Euro in der Tasche und weiß nicht, wie ich gleich hier wegkommen soll“, schilderte der Angeklagte seine Situation heute vor Gericht.

Ich habe auch jetzt nur sieben Euro in der Tasche und weiß nicht, wie ich gleich hier wegkommen soll.“

Erklärung des Angeklagten (58 J.)  zu seiner finanziellen Situation

Zur besagten Zeit sei er sogar mehrfach in der Volksbank-Filiale gewesen, um etwas Geld abzuholen. Leider sei das nicht möglich gewesen, obwohl es sicher einen Ausweg gegeben hätte. „Ich bin alt genug und stehe dazu, was ich gesagt habe, auch wenn ich nicht mehr ganz genau weiß, was ich da gesagt habe. Irgendetwas mit Kalaschnikow war schon dabei. Es tut mir leid. Ich war ja tatsächlich mal Scharfschütze.“

Kein Geld und Konto gesperrt

Bei der Bankangestellten, die als Zeugin aussagte, entschuldigte sich der Angeklagte auch persönlich. Auch die Zeugin konnte sich nicht mehr an den genauen Wortlaut seiner Drohung erinnern. Wohl aber daran, dass sie und ihre Kollegen die Drohung durchaus ernst genommen hatten. „Unser Auszubildender war ziemlich geschockt.“

Für den Angeklagten spreche, dass er sein Handeln bereue und Einsicht zeige, so die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer. Gegen ihn spreche allerdings eine Reihe von Vorstrafen, u.a. auch wegen Beleidigung, Körperverletzung. Zudem sei noch eine Geldstrafe von 1 200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz offen. Zusammen mit der heutigen Strafe forderte die Anklagevertreterin eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen a‘ zehn Euro für den Angeklagten.

Mit seinem Urteil von 1 500 Euro Geldstrafe schloss sich Richter Jörn Granseuer der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Drohung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert