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In der freien Landschaft ist das Trimmen oder gar Fällen von Bäumen weiterhin nicht erlaubt. Darauf macht der Kreis Unna aufmerksam. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Kreis weist auf Baumschutz hin: Baum und Busch sind oft geschützt

In der freien Landschaft ist das Trimmen oder gar Fällen von Bäumen weiterhin nicht erlaubt. Darauf macht der Kreis Unna aufmerksam. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)
In der freien Landschaft ist das Trimmen oder gar Fällen von Bäumen weiterhin nicht erlaubt. Darauf macht der Kreis Unna aufmerksam. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.

„Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt“, sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. „Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen.“

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. „Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden“, sagt Masell.

Wer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 – 12 70 oder per E-Mail an mario.masell@kreis-unna.de.

Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: „Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen.“ Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. (PK | PKU)

Kreis Unna

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