Serie „Zurück zur Natur“: Hunde in der freien Landschaft
Der Naturschutz hat im Kreis Unna übrigens einen besonderen Stellenwert – denn wer am Wochenende mal schnell raus aus der großen Stadt und hinein in die freie Landschaft will, der sucht sich häufig ein grünes Plätzchen im Kreisgebiet aus. Ob zum Spazierengehen, zum Angeln, zum Reiten, Kanu fahren oder zur Radtour: Wo viele unterschiedliche Interessen mit der Umwelt in Einklang gebracht werden wollen, sind gerade hier klare Spielregeln für den Umgang mit der Natur von Nöten.
Lesen Sie heute in Teil 2 der Serie „Zurück zur Natur“: Hunde in der freien Landschaft
Lange Leine, kurze Leine, keine Leine: Wenn große und kleine Vierbeiner Bewegung brauchen, ist der Auslauf ohne Leine häufig am Unkompliziertesten. Das aber führt gelegentlich zu Konflikten – mit Joggern, Spaziergängern, anderen Hundebesitzern. Außerdem können Wildtiere empfindlich gestört werden. Deshalb gilt es für Hundebesitzer auch im Kreis Unna einige Regeln zu beachten.
Neun von zehn Städten und Gemeinden im Kreisgebiet haben in speziellen Verordnungen in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht für Hunde festgesetzt. So müssen z.B. in Lünen z.B. Hunde zumindest in stärker belebten Bereichen wie Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen, in Park- und Grünanlagen oder bei öffentlichen Veranstaltungen angeleint werden.
Für freien Auslauf gibt es Hundewiesen
Freien Auslauf dagegen gibt es beispielsweise auf „Hundewiesen“ in Bergkamen, Kamen, Bönen oder Unna. Hier können sich die Hunde nach Belieben austoben. „Unangeleint laufen dürfen Hunde auch in vielen Bereichen der freien Landschaft“, erklärt Hermann Knüwer aus dem Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises. Doch keine Regel ohne Ausnahme: „Für den Wald, in Naturschutzgebieten oder anderen besonders geschützten Bereichen gelten andere Regeln“, unterstreicht Knüwer.
Im Wald müssen Hunde außerhalb der Wege an die Leine. In den Naturschutzgebieten kreisweit ist das Freilaufenlassen von Hunden ebenfalls nicht erlaubt. Hier dürfen Hunde nur auf befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wegen und nur an der Leine geführt werden. Das gilt auch für die sogenannten Geschützten Landschaftsbestandteile.
Außerdem müssen Hunde in einem Landschaftsschutzgebiet im Kreis an die Leine genommen werden: auf dem Gelände des Standortübungsplatzes in Opherdicke-Hengsen. Neu: Während der Brutzeit der Vögel gilt nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz auch in Vogelschutzgebieten Leinenpflicht. Das betrifft die Zeit vom 1. März bis zum 31. Juli und das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“, zu dem auch Flächen der beiden Städte Unna und Fröndenberg gehören.
Auch auf dem „Truppi“ herrscht Leinenzwang
„Diese Regeln gibt es nicht ohne Grund“, erläutert Hermann Knüwer. Frei laufende Hunde können viele Tiere gefährden. „Und zwar auch dann, wenn sie nicht unmittelbar hinter vermeintlicher Beute herhetzen.“ Denn wenn Elterntiere beispielsweise durch frei laufende Hunde aufgescheucht werden, verlassen sie vorübergehend ihren Nachwuchs, der dann von Beutegreifern geholt werden kann. Bei nasskalter Witterung können wärmebedürftige Jungtiere an Unterkühlung sterben, auch wenn sie von den Eltern nur kurzzeitig verlassen werden.
Und es kann noch schlimmer kommen: „Werden Rehe aus ihren Einstandsgebieten durch Spaziergänger mit oder ohne Hund verjagt, können sie in ihrer panischen Flucht vor das nächste Auto laufen und so Menschenleben gefährden“, sagt Knüwer und appelliert auf eine der Grundregeln des funktionierenden Miteinanders: gegenseitige Rücksichtnahme. Im Idealfall hat auch noch die Natur etwas davon. (PK | PKU)
In der nächsten Folge Lesen Sie: Der Hausgarten – Gepflegtes Kreis Unna