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29-jähriger dealt mit Marihuana: vier Monate Haft zur Bewährung

Nach dem Hinweis eines Zeugen wurde die Wohnung des 29-jährigen Holzwickeders S. am 5. Januar dieses Jahres von der Polizei durchsucht. Dabei fanden die Beamten insgesamt knapp 48 Gramm Marihuana, eine Dose mit Klemmverschlusstütchen, zahlreiche Beutel und eine Feinwaage – alles mit Anhaftungen von unzulässigen Betäubungsmitteln.

Heute nun hatte sich der Holzwickeder S. wegen des Verdachts auf Handelns mit Marihuana und anderen verbotenen Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten. Den Tatvorwurf der Staatsanwältin räumte der Angeklagte, der arbeitslos ist und von Hartz IV lebt, auch über seinen Verteidiger vollumfänglich ein. S. gab auch zu, selbst Drogen zu konsumieren und zwar „etwa ein Gramm am Tag“, wie er erklärte. Zwischendurch sei er schon mal ganz weg gewesen vom Marihuana, doch dann auch wieder rückfällig geworden.

Im Februar 2011 war der Holzwickeder schon einmal vom Amtsgericht Unna wegen desselben Delikts in neun Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Bewährungszeit bis 2013 überstand er ohne erneut straffällig geworden zu sein.

Keine Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen

Für den Angeklagten spreche, so die Staatsanwältin zur Begründung ihres Strafantrags, dass S. voll geständig sei und wohl auch einsehe, dass er an sich arbeiten müsse, was seine Drogenabhängigkeit angehe. Dennoch hielt die Anklage eine erneue Haftstrafe für angemessen und forderte vier Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt für den Holzwickeder. Außerdem sollte er 100 Sozialstunden ableisten.

Der Verteidiger von S. schloss sich diesem Antrag der Staatsanwältin an. Er sei „mit Augenmaß“ gestellt, zumal sein Mandant „nicht mit harten Drogen“ gehandelt habe.

Sollte man Ihnen in der Drogenberatung sagen, dass ein Joint nicht so schlimm ist – dann hören Sie bitte nicht darauf.“

Richter Christian Johann zum Angeklagten

Richter Christian Johann verurteilte S. schließlich zu vier Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.  Außerdem muss der Holzwickeder binnen vier Monaten 100 Sozialstunden ableisten und bekommt einen Bewährungshelfer beigestellt.

Ausdrücklich wollte der Richter aber „keine Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen machen“, erklärte er in seiner Urteilsbegründung.  Denn auch die vermeintlichen weichen Drogen wie Marihuana oder Cannabis veränderten die Psyche gerade junger Menschen und könnten Psychosen auslösen und andere negative Auswirkungen haben. „Das werden Sie ja sicher auch an sich selbst gemerkt haben, dass es Sie nicht gerade positiv verändert“, meinte der Richter an S. gewandt. „Sollte man Ihnen in der Drogenberatung sagen, dass ein Joint nicht so schlimm ist – dann hören Sie nicht darauf“, gab der Richter dem Angeklagten zum Abschied mit auf den Weg.

BTM-Verstoß


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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