Neue Einzelhandelsflächen im Norden: Ende der Fahnenstange erreicht
Im Wirtschaftsförderungsausschuss der Gemeinde stand heute (27. Juni) auch das neue Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Holzwickede zur Kenntnisnahme an. Tenor des Gutachtens: Was den zentrumsrelevanten Einzelhandel im Holzwickeder Norden angeht, ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Weitere Einzelhandelsflächen, ob von ansässigen oder neuen Unternehmen, sind nicht mehr zulässig.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Neuansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben und den veränderten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen hatte die Gemeinde Holzwickede die Gutachter der BBE Handelsberatung mit der Erstellung eines kommunalen Einzelhandelskonzepts beauftragt. Ziel: Die Entwicklung des lokalen Einzelhandels auf Basis dieses Gutachtens nachhaltig und rechtssicher zu steuern.
Zu den Unternehmen, die sich mit Erweiterungsgedanken tragen, gehört die im Eco Port ansässige Duetz Fashion GmbH. Die Verantwortlichen denken über einen bis zu 3.000 m2 großen Lager-/Kollektionsverkauf in einer derzeit von einem Porsche-Autohaus genutzten Immobilie an der Gottlieb-Daimler-Straße nach. Allerdings ist ein solches Vorhaben rechtlich unzulässig, so die Gutachter.
Neues Einzelhandelskonzept gibt Rechtssicherheit
Auch die mögliche Ansiedlung eines Golf-Fachmarktes mit einer Verkaufsfläche von rd. 800 m2 ist wäre nicht zulässig, so das Gutachten, da Einzelhandelsfläche in diesem Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig ist, wenn sie überwiegend der Versorgung (Lebensmittel) der in dem Gebiet arbeitenden Personen dient. Und selbst dann wäre die Verkaufsfläche auf nur maximal 200 m2 begrenzt.
Erweitern möchte auch Lidl den an der Wilhelmstraße angesiedelten Lidl-Markt von den vorhandenen 950 m 2 Verkaufsfläche auf rd. 1.485 m2 Verkaufsfläche, was der aktuellen Standardgröße von Lidl-Filialen entspricht. Neben der Erweiterung des bestehenden Gebäudes gibt es alternative Überlegungen, die Flächen mit dem benachbarten Tierfachmarkt zu tauschen. Eine solche Flächenerweiterung ist in dem Sondergebiet an der Wilhelmstraße, in dem die maximal zulässige Einzelhandelsfläche von 6.000 m2 bereits ausgeschöpft ist, nicht mehr zulässig. Nach Ansicht der Gutachter wäre jedoch rechtlich zu prüfen, ob der Bebauungsplan nicht einer vom Bundesverwaltungsgericht gerügten Regelung („Windhundrennen“) entspricht und deshalb ungültig ist.
Der Lidl benachbarte Sport-Outlet möchte eine derzeit noch vom Reddy-Küchenfachmarkt genutzte Teilfläche übernehmen und dort ebenfalls auf rd. 800 m2 neue Lager- und Verkaufsfläche unterbringen. Auch hier sehen die Gutachter nur dann eine Chance, wenn der Bebauungsplan von den Verwaltungsrichtern als funktionslos erklärt würde.
Auch Aldi/Rewe an der Stehfenstraße wollen erweitern
Schließlich wollen auch Aldi/Rewe an der Stehfenstraße beide ihrer Verkaufsflächen erweitern. Aldi plant seine 750 m2 große Filiale am Standort künftig auf 1.300 m2 neu aufzustellen, der Rewe-Supermarkt (1.500 m2) möchte seine Getränkeabteilung in einen separaten Getränkemarkt mit 500 m2 auslagern. Dies wäre nur dann möglich, so die Gutachter, wenn die Gemeinde Holzwickede die im Bebauungsplan vorgenommenen bereits ausgeschöpften Festsetzungen ändern würde.
Wilfried Brinkmann (BBL) erinnerte heute im Wirtschaftsförderungsausschuss daran, dass es einen Beschluss gibt, die gewünschten Festsetzungen im Bebauungsplan nur dann zu ändern, wenn die beiden Eigentümer an der Stehfenstraße die für den geplanten Durchstich zur P+R-Anlage notwendigen Flächen an die Gemeinde abgeben.
Da mit dem Einzelhandelskonzept weitgehende Vorentscheidungen getroffen werden, was die Nutzungsmöglichkeiten einzelner privater Grundstücke angeht, empfehlen die Gutachter den Verantwortlichen in der Gemeinde in ihrem Fazit „die Öffentlichkeit intensiv an der Erstellung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts zu beteiligen und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens insbesondere deutlich zu machen, welche Bedeutung diese vorbereitende Planung für private Individualinteressen entfalten kann.“ Der Öffentlichkeit sollte zudem „die Gelegenheit gegeben werden, Bedenken und Anregungen in die Planung einzubringen. Alle abwägungsrelevanten Eigentümer- und Betreiberbelange sollten intensiv geprüft und abgewogen werden. Besonders zu beachten sind dabei konkret angezeigte Planungsabsichten zur Erweiterung oder Neuerrichtung von Einzelhandelsbetrieben.“
Die Politik nahm das 64-seitige Einzelhandelskonzept heute im Wirtschaftsförderungsausschuss zustimmend zur Kenntnis.
Einzelhandelskonzept, Wirtschaftsförderungsausschuss