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Holzwickeder nutzt heimlich EC-Karte der Nachbarin: Acht Monate Haft zur Bewährung

Wegen Computerbetrugs musste sich der 37jährige B. aus Holzwickede heute vor dem Amtsgericht in Unna verantworten. 

Was die Anklage ihm vorwirft: B. soll in der Zeit von Dezember 2015 bis Oktober 2016 insgesamt viermal die EC-Karte seiner ihm freundschaftlich verbundenen 25 Jahre alten Nachbarin ohne ihr Wissen entwendet und heimlich an verschiedenen Sparkassen-Automaten insgesamt rund 1.750 Euro von ihrem Konto abgeräumt haben. Die EC-Karte legte er jeweils heimlich wieder zurück.

Auf der Anklagebank zeigte sich der Holzwickeder heute vollumfänglich geständig. „Ich habe einen großen Fehler gemacht. Es tut mir sehr leid“, zeigte sich B. reuig. „Ich habe mich auch schon entschuldigt bei meiner Nachbarin und will versuchen, den Schaden wieder gut zu machen, soweit es mir möglich ist.“ Begonnen hat der Angeklagte, der arbeitslos ist, allerdings noch nicht mit der Rückzahlung.  Dennoch erschien dem Gericht seine Reue als echt. Zumal auch die Geschädigte als Zeugin bestätigte, dass er tatsächlich schon vor längerer Zeit mit einer Entschuldigung auf sie zugekommen sei.

Spielsucht und Schulden als Motiv

Als Motiv, warum er seine Nachbarin so übel hintergangen hat,. gab B. an, spielsüchtig zu sein. Zur Tatzeit habe er hohe Spielschulden gehabt. Die verschiedenen Gläubiger aus der Szene hätten starken Druck auf ihn ausgeübt, so dass er sich nicht mehr anders zu helfen gewusst habe. Inzwischen, so der Angeklagte weiter, habe er sich aus dem Spielermilieu gelöst und versuche, eine Arbeitsstelle zu finden.

Die Anklagevertreterin hielt B. zugute, dass er ein volles Geständnis abgelegt hat und echte Reue mit einem Willen zur Wiedergutmachung zeige. Negativ wirken sich allerdings die erheblichen, teils einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten aus. Deshalb plädierte die Staatsanwältin wegen des vierfachen Computerbetrugs auf eine Gesamtstrafe von acht Monaten Haft zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem müsse B. den angerichteten Schaden in monatlichen Raten wiedergutmachen. Diesem Plädoyer der Staatsanwältin schloss sich auch der Verteidiger des Holzwickeders an.

Das Urteil von Richter Jörg Hüchtmann konnte deshalb nicht wirklich überraschen: Er folgte inhaltlich exakt den Überlegungen der Staatsanwältin verurteilte den Holzwickeder zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die er auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Außerdem muss B. den angerichteten Schaden bei seiner Nachbarin in monatlichen Raten von mindestens 50 Euro wiedergutmachen und natürlich die Kosten des Verfahrens tragen.

Computerbetrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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