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Betrunken auf der Anklagebank: 200 Euro Geldstrafe für Zündeln in der Wohnung

So etwas kommt auch im Amtsgericht Unna nicht alle Tage vor:  Zunächst tauchte der 31-jährige Angeklagte Dawid J. bereits um 8 Uhr dort auf, obwohl seine Verhandlung erst um 11.20 Uhr angesetzt war. Die Wartezeit bis zu seiner Verhandlung nutzte der 31-jährige offenbar, um ordentlich Alkohol zu tanken. Als Richter Jörg Granseuer dann später die Verhandlung gegen den 31-jährigen eröffnen will, war dieser bereits kurz vorher ziemlich angetrunken wegen Randalierens auf den Gerichtsfluren  von einem anderen Richter weggesperrt worden.

31-Jähriger ist ein Albtraum für Vermieter

Der anwesenden Schulklasse, die einmal eine richtige Gerichtsverhandlung verfolgen wollte, wurde also einiges geboten. Auch in der Verhandlung, die schließlich doch noch gegen Dawid J. eröffnet werden konnte, obwohl der Angeklagte sichtlich „getankt“ hatte. Trotzdem verfügte J. augenscheinlich „noch über eine beachtliche Steuerungsfähigkeit“, wie auch der Richter staunte.  Zu verantworten hatte sich J. wegen Sachbeschädigung. Wie er bereits bei seinem ersten Verhandlungstermin vor einigen Wochen eingeräumte hatte, war er am 30. Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie er – wieder einmal betrunken – in seiner Dachwohnung in der Goethestraße 19 mit seinen Socken, einem T-Shirt und mehreren Umschlägen ein Feuerchen entzündet hatte. Als die Polizei mit dem Vermieter eintraf, hatte er das Feuer gerade gelöscht.

Das Zündeln räumte der arbeitslose Hatz-IV-Empfänger auch freimütig ein. Ein Schaden sei jedoch nicht entstanden. Sein damaliger Vermieter wolle jetzt nur die Wohnung auf seine Kosten renovieren lassen.

Um den Vermieter als Zeugen zu vernehmen, hatte Richter Jörg Granseuer den zweiten Verhandlungstermin gestern ansetzen lassen. Wie der Vermieter dabei deutlich machte, sei Dawid J. offenbar ein Mietnomade, der eine Spur der Verwüstung bei seinen Vermietern hinterlasse. Der Verdacht sei ihm leider erst gekommen, nachdem er seine Wohnung auf die Empfehlung einer Bekannten schon an Dawid J. vermietet hatte. Da meldete sich nämlich der vorherige Vermieter des Angeklagten aus Bremerhaven und teilte ihm seine einschlägigen Erfahrungen mit J. auf dem Anrufbeantworter mit. „Da habe zunächst auch noch gedacht, er will J. nur schlecht machen.“

Tat im Internet angekündigt: Chat-Partner alarmierte die Polizei

Mit seinem neuen Mieter Dawid J. gab es aber vor und nach dem Vorfall mit dem Feuer ständig Ärger: Seine anderen Mieter im Haus hätten schließlich sogar Unterschriften gegen J. gesammelt. Darauf, dass der Angeklagte in der Wohnung gezündelt hatte, sei er durch die Polizei aufmerksam gemacht worden: Dawid J. hatte in einem Inter-Chat seinem Gesprächspartner angekündigt, die Wohnung abzufackeln. Als dieser offenbar über die Webcam sah, dass J. ernst machte, alarmierte er die Polizei. Die tauchte dann  beim Vermieter in der Goethestraße auf – und gemeinsam drangen die Beamten mit ihm in die Wohnung von Dawid J. ein. „Der stand in Unterhose im Zimmer und hatte das Feuer gerade gelöscht“, so der Vermieter.  Die Polizei legte J. Handschellen an – und nahm ihn mit.

Doch auch in den Tagen nach diesem Vorfall gab es weiter Ärger mit seinem Mieter, berichtete der Vermieter. Mehrfach alarmierte J. mitten in der Nacht die Feuerwehr, weil er sturzbetrunken nicht in die Wohnung kam, den Wohnungsschlüssel jedoch in der Tasche hatte. Dafür bekam J. auch eine Rechnung von 1.200 Euro von der Feuerwehr – und Hausverbot von seinem Vermieter.

4.000 Euro Sachschaden in der verrußten Wohnung

Der legte gestern zum Beweis, wie seine Wohnung aussah, Fotos und Videos vor. Für die Versicherung wurde auch ein Gutachten angefertigt. De Gutachter bezifferte die Schadenshöhe durch die verrußten Wände und Decken auf 4.000 Euro.

„Es ist mir immer noch unbegreiflich, wie man in so kurzer Zeit eine Wohnung so verdrecken kann.“
Der Vermieter des Angeklagten.

Aber auch sonst sei die  Wohnung in einem unbeschreiblichen Zustand gewesen, so der Vermieter:  Überall Katzenkot, leere Wodkaflaschen, Dreck und Müll.  „Es ist mir immer noch unbegreiflich, wie man in so kurzer Zeit eine Wohnung so verdrecken kann“, stöhnte der Vermieter. Schließlich räumte er sogar auf eigene Kosten die Wohnung leer und brachte J. die wenigen Habseligkeiten in seine neue Wohnung nach.

Der Gesamtzustand der Wohnung in der Goethestraße und das Verhalten von J. als Mieter hatte das Gericht gestern nicht zu prüfen, sondern allein die Frage, ob J. eine Sachbeschädigung begangene habe. Richter Jörg Granseuer bejahte diese Frage schließlich und verurteilte Dawid J. zu einer Geldstrafe von 200 Euro. Zugunsten des Angeklagten bewertete der Richter, dass J. zur Tatzeit 2,18 Promille Alkohol im Blut hatte, also vermindert schuldfähig war.

Dass J.  nur wegen Sachbeschädigung und nicht wegen Brandstiftung angeklagt wurde, hat nach Aussage des Richters zwei Gründe: Sein Dauer-Alkoholpegel und die Tatsache, dass J. kein fremdes, sondern nur sein eigenes Eigentum angesteckt hat.

Sachbeschädigung, Trunkenheit


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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