Flughafen Dortmund: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Fischwilderei
(ots) – Das am Dortmunder Flughafen regelmäßig Flugreisende im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen festgenommen werden, ist für die Bundespolizei nichts Neues. Allein im ersten Halbjahr 2015 passierte das schon 75 Mal. In den meisten Fällen waren es Urteile wegen Eigentums-, Beförderungs- und Gewaltdelikten. Das ein 35-jähriger Rumäne wegen Fischwilderei per Haftbefehl gesucht wurde, war dann doch schon etwas anderes.
Gegen 13.15 Uhr wurde der in Unna wohnende 35-Jährige, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirgu Mures (Rumänien), polizeilich kontrolliert. Dabei stellten die Bundespolizisten gleich zwei Fahndungsnotierungen fest.
Wegen Diebstahls hatte ihn das Schwelmer Amtsgericht im Oktober 2015 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Im November 2014 wurde er durch das Gummersbacher Amtsgericht wegen Fischwilderei zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.
Beide Geldstrafen hatte der Mann bislang nicht beglichen. Weil er jedoch gestern (6.9.) den geforderten Geldbetrag zahlte, blieb ihm eine Freiheitsstrafe von 35 Tagen erspart.
Seinen Flug nach Rumänien konnte der polizeilich hinreichend bekannte Mann letztendlich noch antreten.