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Je oller, je doller: Richter droht 86-jähriger Angeklagten Ordnungsgeld an

JustitiaEs kann der Frömmste nicht in Frieden leben… Ein lautstarker Nachbarschaftsstreit fand gestern seine Fortsetzung vor dem Amtsgericht in Unna – ob der Konflikt allerdings mit dem Urteilsspruch beendet ist, darf bezweifelt werden: Auf der Anklagebank fand sich die 86-jährige Emma K. aus Holzwickede wegen Beleidigung wieder.  Im Streit um einen Parkplatz im Frankfurter Weg soll die betagte ältere Damen ihre 64-jährige Nachbarin, eine Sozialarbeiterin aus dem ehemaligen Jugoslawien, wenig damenhaft beschimpft haben: „Euch Scheiß-Jugos sollte man alle nach Hause schicken. Solche Leute brauchen wir hier nicht!“ Pikanterweise ist die rabiate 86-jährige selbst vor Jahren aus Russland nach Deutschland eingewandert.

Nachbarschaftsstreit um Parkplatz

Wie das 64-jährige mutmaßliche Opfer ihrer Verbalattacke gestern als Zeugin aussagte, habe sie an jenem heißen 23.Juli diesen Jahres lediglich ihre schweren Einkaufstaschen aus dem Kofferraum holen wollen, als die 86-Jährige wie eine Furie auf sie losgeschossen sei und sie wüst beschimpft habe. Richter Ganseuer und alle weiteren Anwesenden hatten bei der Vernehmung der Zeugin einige Mühe den Sachverhalt zu ergründen: Nicht nur, weil die seit vielen Jahren in Holzwickede lebende Zeugin vor lauter Aufregung immer unverständlicher radebrechte.  Auch die 86-jährige Angeklagte mischte sich immer wieder in die Befragung ein und war selbst durch Androhung eines Ordnungsgeldes durch den Richter kaum in ihrem Redefluss zu bremsen. Dass sich die Verhandlung teils in enormer Lautstärke abspielte, war dabei nicht allein der Schwerhörigkeit der älteren Angeklagten geschuldet.

Zwar wurde durch die Aussage der 64-jährigen Zeugin deutlich, dass es an jenem Julitag heiß her gegangen sein und der Vorfall sie ziemlich mitgenommen haben muss. Zumal sich auch der Ehemann der 86-Jährigen noch einmischte. Unklar blieb allerdings, ob die 86-Jährige die fremdenfeindliche Beleidigung ausgestoßen hat oder ihr Ehemann. Da die Angeklagte vehement bestritt, die fragliche Äußerung getan zu haben und auch die 64-Jährige sich nicht mehr an den genauen Wortlaut der derben Beschimpfungen und ihre Urheber erinnern konnte, ließ sich der Tatvorwurf der Beleidigung nicht eindeutig nachweisen. Sichtlich irritiert vom wenig nachbarschaftlichen Verhalten der streitbaren Senioren sprach Richter Ganseuer die 86-jährige Angeklagte frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.

Beleidigung, Nachbarschaftsstreit


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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