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59-jährige Gastronomin wegen Steuerbetrug in Milionenhöhe verurteilt: Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung

Wegen eines Steuerbetruges in Millionenhöhe hatte sich eine 59 Jahre alte gebürtige Chinesin aus Holzwickede an drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Dortmund zu verantworten. Am Donnerstag dieser Woche wurde die 59-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihre Steuerschulden von über einer Million Euro muss die Gastronomin zurückzahlen. Ob ihr dies gelingt, ist allerdings mehr als unwahrscheinlich.

Sie selbst hat inzwischen nur noch geringe Einkünfte. Gegen ihren gastronomischer Betrieb ist seit dem 2019 vor dem Amtsgericht Dortmund ein Insolvenzverfahren anhängig. Einziger Lichtblick für die Gläubiger: Die Immobilie in Hamm, in der sich ihr chinesisches Restaurant bis zu Schließung befand, wird derzeit zwangsversteigert. Doch ob der Erlös aus der Versteigerung reichen wird, um alle Forderungen zu decken, ist mehr als fraglich.

Steuerprüfung brachte Stein ins Rollen

Das Schicksal für die 59 Jahre alte Gastronomin nahm im Jahr 2018 seinen Lauf. Bis dahin führte sie in Hamm ein sehr gut besuchtes China-Restaurant, das an sieben Tage die Woche geöffnet war.  Bei einer routinemäßigen Steuerprüfung war den Prüfern „sofort aufgefallen, dass etwas nicht stimmte“, wie einer von ihnen in dem Prozess aussagte. Auf dem Kassensystem habe „eine Manipulationssoftware“ gelegen, die es der Gastronomin ermöglichte, die erzielten Umsätze nachträglich klein zu rechnen. Nach akribischer Prüfung machten die Prüfer der Gastronomin, die überwiegend Familienmitglieder beschäftigte, folgende Rechnung auf:

Über eine Million Euro Steuerschulden

Für jede Schicht an Werktagen müsste sie mindestens acht, an den Wochenenden sogar zwölf Angestellte beschäftigt haben. Da der geltende Mindestlohn für diese Angestellten den in den Büchern ausgewiesenen Lohn deutlich übersteigt, muss jede Menge Schwarzgeld gezahlt worden sein an das Personal. Die Schulden gegenüber der Sozialkasse beziffern die Steuerprüfer auf rd. 220.000 Euro, dazu kommen über 440.000 Euro Gewerbesteuer und noch einmal der gleiche Betrag an Körperschaftssteuer. Summa summarum belaufen sich die Forderung an die Gastronomin auf über eine Million Euro.

Angeklagte legte Geständnis ab

Schon am ersten der drei Verhandlungstage hatte das Gericht der Angeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt für den Fall, dass sie ein Geständnis ablegt. Genau das tat die gebürtige Chinesin dann auch und ließ am zweiten Verhandlungstag über ihren Anwalt eine Erklärung verlesen, mit der sie ihre Vergehen einräumte. Diese habe sie aber „eher aus Unwissenheit und Naivität begangen“, wie ihr Verteidiger erklärte.

Mit der Bewährungsstrafe von zwei Jahre einschließlich der Auflage, alle finanziellen Forderung abzuzahlen, war das Gericht schließlich mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Landgericht, Steuerbetrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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