Skip to main content

57-Jähriger rastet nach Trennung von seiner Frau aus: 4.500 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung

Es war eine sehr schwierige Zeit für den 57 Jahre alten T. aus Holzwickede, als sich seine Frau und Mutter seiner beiden Töchter (14 J. und 7 J.) im vergangenen Jahr endgültig von ihm trennte. Ihr Ehemann frönte in seinem Frust dem Alkohol und kam mit dem Gesetz in Konflikt:  Wegen einer Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz sowie Beleidigung und Bedrohung musste sich der selbstständige Geschäftsmann heute vor dem Amtsgericht Unna verantworten.

Die Anklage wirft dem 57-Jährigen vor, am 3. November vorigen Jahres gegen 20.50 Uhr an der Wohnungstür seiner bereits von ihm getrennt lebenden Frau in Unna geklingelt und sie mehrfach per Mobiltelefon angerufen zu haben, obwohl im durch einen Beschluss des Amtsgerichts zu diesem Zeitpunkt untersagt war, sich seiner Frau auf weniger als 20 Meter zu nähern.

Am Abend vorher soll er außerdem einen Zeugen, der seiner Frau beistehen wollte, mit einer ganzen Batterie von Schimpfwörtern belegt und obendrein auch noch mit dem Tod bedroht habe, wobei „Ich bringe Dich um, Du Hurensohn!“ noch seine schlichteste Wortwahl war.

Randale an Flüchtlingsunterkünften

Am 1. März dieses Jahres gab es dann einen weiteren Zwischenfall an den Flüchtlingsunterkünften Massener Straße in Holzwickede. Dort randalierte T. in alkoholisiertem Zustand zunächst lautstark mit einigen Bewohnern herum, bis diese sich nicht anders zu helfen wussten, als die Polizei zu Hilfe zu rufen. Die eintreffenden Beamten beleidigte T. ebenfalls aufs Übelste.

Vor Gericht heute zeigte sich der offenbar leicht reizbare 57-Jährige heute eher sanftmütig. Über seinen Anwalt räumte T. in vollem Umfang ein, was ihm zur Last gelegt wurde. Die beiden Taten in Unna wären ein Beziehungsstreit gewesen, in den sich ein Nachbar eingemischt habe. „Ich kenne nicht mal seinen Namen“, so T. auf Nachfrage der Richterin Dr. Schleifenbaum. Zum Streit an den Flüchtlingsunterkünften an der Massener Straße in Holzwickede sei es gekommen, weil die Kinder einer dort wohnenden Familie seine Tochter in der Schule gemobbt hätten.

Angeklagter geständig und reumütig

„Alle diese Taten fallen in die Zeit einer sehr schweren persönlichen Krise“, erklärte sein Verteidiger. Sein Mandat habe die Trennung von seiner Frau und seinen beiden Töchtern nicht verkraftet und viel Alkohol in dieser Zeit getrunken. Darüber hinaus neige er von seiner Persönlichkeit dazu, „leicht auszurasten“. Sein Mandant habe aber inzwischen eine Vereinbarung mit seiner Frau im Interesse der gemeinsamen Töchter getroffen und auch seinen Alkoholkonsum erheblich eingeschränkt.

T. erklärte reumütig, dass er sein Verhalten aufrichtig bedaure. Er sei seit November vorigen Jahres von seiner Frau geschieden und wolle sich nun auch wieder intensiver um sein Geschäft kümmern.

Auf Nachfrage der Richterin, wie es um den Kontakt zu seiner Frau bestellt ist, antwortete T.: „Ich warte jetzt, dass sie zu mir kommt. Anders geht es ja nicht.“

Verstoß gegen Kontaktverbot eingestellt

Der Verstoß gegen das Annäherungsverbot wurde mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die höher strafbewehrten beiden anderen Taten eingestellt.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen a‘ 50 Euro (= 4.500 Euro)  für den Angeklagten. Dabei berücksichtigte sie durchaus, dass die Zeit der Trennung von Frau und Kindern für T. nicht leicht gewesen sein mag. „Es gibt aber viele Menschen, die Ähnliches durchmachen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.“  Gegen den Angeklagten spricht zudem eine lange Latte von Vorstrafen, teils auch einschlägige. Die meisten dieser Taten liegen zwar lange zurück, aus jüngerer Zeit datieren nur noch einige Verkehrsdelikte. „Man kann aber erkennen, dass sich der Angeklagte über längere Zeit nicht an die Gesetze gehalten hat.“

Sein Verteidiger erinnerte daran, dass sein Mandant „nicht nur geständig, sondern auch einsichtig ist“, was noch wichtiger sei. „Er will sein Verhalten ändern und sein Leben auf eine andere Basis stellen“, so der Anwalt, der um „eine angemessene, milde Strafe“ bat.

Richterin Dr. Schleifenbaum verurteilte den Angeklagten nach kurzer Beratung zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen a‘ 50 Euro (4.500 Euro) und schloss sich in ihrer Urteilsbegründung auch inhaltlich den Ausführungen der Anklagevertreterin an.

T. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, das damit rechtskräftig ist.

Bedrohung, Beleidigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert