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5,1 Gramm Marihuana gefunden: 900 Euro Geldstrafe für Holzwickeder

Mund abputzen – und fertig. Mit dieser Haltung nahm der 30-jährige Angeklagte aus Holzwickede heute (24.11.) sein Urteil vor dem Amtsgericht Unna entgegen und verließ anschließend mit schönen Grüßen den Gerichtssaal. Dass Richter Jörg Granseuer ihn wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a‘ zehn Euro verurteilt hatte, schien der arbeitslosen Hartz IV-Empfänger wenig zu kratzen.

Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung, in der der Angeklagte noch wohnt, hatten die beiden Beamten am 31. Juli des Jahres eigentlich ein Smartphone gesucht. Gefunden haben sie stattdessen aber 5,1 Gramm Marihuana, zwei Feinwaagen, sieben Beutel, Tütchen und diverses anderes Verpackungsmaterial sowie einen Zettel mit Namen. Da die Vermutung des Handelns mit Drogen nahe lag, lautete die Anklage neben dem Besitz heute zunächst auch noch auf unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.

Den Handel stritt der Angeklagte jedoch vehement ab. Aus seinem Drogenkonsum machte er dagegen gar keinen Hehl. Die 5,1 Gramm Marihuana seien ausschließlich für seinen Eigenbedarf gewesen. Als die Beamten sein Zimmer betraten, hätten die sofort „Lunte“ gerochen, weil er in seiner Wohnung Marihuana geraucht hatte. „Das riecht man ja auch sofort. Das lässt sich leider nicht vermeiden“, so der Angeklagte. Deshalb hätte er auch sofort freiwillig die Drogen und Zubehör dazu herausgegeben. „Die Sachen wären ja sowieso gefunden worden.“

Marihuana nur für Eigenbedarf eingeräumt

Warum er denn gleich zwei Feinwaagen besessen hat, wollte der Richter wissen. „Eine ist kaputt gewesen. Da habe ich eine neue gekauft“, erklärte der Angeklagte – zur Kontrolle beim Drogenkauf. „Schließlich will ich auch haben, was ich bezahlt habe.“ Für den Zettel mit Namen hatte der 30-Jährige auf Nachfrage von Richter Jörg Granseuer keine so plausible Erklärung: „Zwei der Namen, die da stehen, sind Freunde von mir. Ich weiß aber nicht mehr, was das für ein Zettel ist.“ Den Zettel hätten die Beamten aus einem Schränkchen gefischt, an dem er jahrelang nicht mehr gewesen sei.

Auch wenn Richter Jörg Granseuer dem Angeklagten nicht abnahm, die Wahrheit über den Zettel gesagt zu haben – der Handel mit Drogen war dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Das räumte auch die Anklagevertreterin in ihrem Plädoyer ein und forderte eine Geldstrafe von 900 Euro für den unerlaubten Besitz von Drogen. Für den Angeklagten sprach, dass er geständig ist. Allerdings hat er auch schon vier kleinere Vorstrafen, darunter zwei einschlägige, auf seinem Konto. Genutzt haben die Vorstrafen offenbar nichts, wie der Richter in seiner Urteilsbegründung feststellte. „Darum versuchen wir es jetzt einmal mit einer Geldstrafe“, so Richter Jörg Granseuer. Die Kosten des Verfahrens hat der 30-Jährige auch noch zu tragen.

Beim nächsten Mal, das es hoffentlich nicht geben wird, könnte das Verfahren dann für den Holzwickeder nicht mehr so glimpflich ausgehen.

BTM


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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