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43-Jährige Holzwickederin filmt Unfallaufnahme: Polizei leitet Strafverfahren ein

Manche Gaffer lernen es eben nie: Weil sie die Unfallaufnahme der Polizei auf der Rausinger Straße filmte und live auf eine Interplattform streamte, leitete die Polizei gegen eine 43-jährige Holzwickederin ein Strafverfahren ein.

Wie die Kreispolizeibehörde dazu mitteilt, wurden die Beamten wegen eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden auf der Rausinger Straße am Dienstag (7.4.) gegen 7.30 Uhr zu einem Einsatz gerufen. Das Fahrzeug einer 43-jährigen Holzwickederin war nach jetzigem Stand auf ein davor abgestelltes Auto gerollt – dadurch ist ein geringer Sachschaden entstanden. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei erschien die 43-jährige Holzwickederin an der Unfallstelle und streamte die polizeilichen Maßnahmen live in einem sozialen Netzwerk. Dies kann nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und somit eine Straftat darstellen.

Um die Videoaufzeichnung der Unfallaufnahme zu unterbinden, nahmen die Einsatzkräfte der 43-Jährigen das Handy aus der Hand, unterbrachen den Livestream und gaben ihr das Mobiltelefon daraufhin wieder zurück. Offenbar unbeeindruckt von der Ansprache der Polizeibeamten filmte die 43-Jährige in der Folge aber weit6er – trotz der Aufforderung der Beamten, dieses Verhalten zu unterlassen. Die Unfallaufnahme wurde zum Abschluss gebracht und gegen die 43-Jährige ein Strafverfahren eingeleitet.

Filmen, Unfall

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