Skip to main content

40-Jähriger wegen Kabeldiebstahl angeklagt: Freispruch trotz DNA-Spur

Auf den ersten Blick schien der Fall eindeutig: Nach einem Kabeldiebstahl in Holzwickede entdeckten die Ermittler DNA-Spuren eines mehrfach vorbestraften 40-jährigen Dortmunders auf einem Tatwerkzeug. Trotzdem wurde der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Unna gestern (21.12.) freigesprochen. Denn trotz der DNA-Spur gab es Zweifel an der Schuld des Angeklagten.

Die Anklage warf dem Dortmunder vor, in der Zeit vom 28. auf den 29. Oktober vorigen Jahres das Tor zur Tiefgarage des Rohbaus am Emscherpark gegenüber der Sparkasse mit einem Bolzenschneider geöffnet zu haben. Anschließend soll der Angeklagte mit mindestens einem Komplizen Kupfer- und Stromkabel aus der Baustelle im Wert von 6.730 Euro gestohlen zu haben. Zeugen gibt es nicht. Wichtigstes Indiz ist eine DNA-Spur auf dem zurückgelassenen Bolzenschneider, die dem 40-jährigen Angeklagten zugeordnet werden konnte. Der Bolzenschneider war von den Ermittlern in einer Schubkarre gefunden worden, mit dem die Täter die Kabel abtransportiert hatten. An dem Bolzenschneider wurde noch eine weitere DNA entdeckt, die allerdings keiner Person zugeordnet werden konnte. An der Schubkarre fanden sich keine weiteren Spuren.

Staatsanwältin fordert Haftstrafe von acht Monaten

Die eine DNA-Spur konnte dem Angeklagten zugeordnet werden, weil dieser bereits fünfmal vorbestraft ist. Allerdings waren diese Straftaten nicht einschlägig und liegen auch schon lange zurück. Seit 2012 hat sich der Dortmunder nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Der Angeklagte äußerte sich selbst nicht in der Verhandlung, sondern ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er unschuldig sei. Mit der ihm vorgeworfenen Tat habe er nichts zu tun. Er kenne die Örtlichkeit gar nicht und war auch noch nie in Holzwickede. Wie seine DNA auf den Bolzenschneider komme, könne er sich nicht erklären.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein inzwischen arbeitsloser Mandant zuvor im Garten- und Landschaftsbau tätig war. Der 40-Jährige wisse nicht, ob er während seiner Tätigkeit dort den Bolzenschneider in der Hand gehabt habe. Aufgrund eines massiven Rückenleiden habe sein Mandant die Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau vor dem Tatzeitraum aufgeben müssen, weil er nicht mehr schwer heben könne.

Die Anklagevertreterin bewertete dies allerdings als Schutzbehauptung. Sie sah den Tatvorwurf durch die DNA -Spur als erwiesen an. Als strafverschärfend wertete sie, dass die Tat gemeinschaftlich mit mindestens einem weiteren Täter begangen wurde, von dem die unbekannte DNA gesichert wurde. Zudem sei der Angeklagte mehrfach vorbestraft.. Dies alles zeuge von erheblicher krimineller Energie, weshalb die Staatsanwältin auf eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung und einen zu leistenden Wertersatz in Höhe von 6.730 Euro plädierte.

Keine Zeugen, nur Indizien

Die Verteidigung forderte dagegen eine Freispruch für den Angeklagten. Es handele sich um einen reinen Indizienprozess, in dem es lediglich die DNA-Spur des 40-Jährigen an dem Bolzenschneider gebe. Diese beweise allerdings nur, dass der Angeklagte den Bolzenschneider in der Hand gehabt habe. An der Schubkarre gebe es dagegen keine weiteren Spuren von ihm  Da er bis kurz vor der Tat im Garten- und Landschaftsbau gearbeitet habe, gebe es viele Möglichkeiten, wie seine DNA an das Werkzeug gekommen sein könne. Die letzte Vorstrafe seines Mandanten datiere aus dem Jahr 2012. Seitdem sei er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten, was zeigt, dass er sein Leben offenbar in den Griff bekommen hat. Ferner kritisierte der Verteidiger die Ermittlungsarbeit der Polizei: So habe beispielsweise nie eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Zudem gebe es noch die DNA-Spur einer unbekannten männlichen weiteren Person, die als Täter in Frage komme an dem Bolzenschneider.

Auch Richter Jörn Granseuer, dessen Urteil schließlich auf Freispruch lautete, hatte offenbar Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Es gebe keine Zeugen der Tat, lediglich Indizien, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Eine DNA-Spur sei zwar ein starkes Indiz, aber es gebe auch noch mehrere Täter, wie die zweite Spur zeige. Dass diese Täter nun ausgerechnet den Angeklagten zur Tat mitgenommen haben, der doch aufgrund seiner körperlichen Verfassung nichts Schweres tragen kann, sei nicht sehr wahrscheinlich.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert