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39-jähriger Holzwickeder hortet tausende Fotos und Videos mit Kinderpornografie: Drei Jahre Freiheitsstrafe

Wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos hatte sich ein 39 Jahre alter Holzwickeder heute vor dem Schöffengericht in Unna zu verantworten.

Im Zuge internationaler Internet-Recherchen waren die Ermittler auf den Holzwickeder gestoßen. Im März dieses Jahres fand die Kripo dann bei einer Hausdurchsuchung auf mehreren Laptops und Smartphones, darunter auch einige älterer Bauart, insgesamt fast 2.000 Fotos und Videos, die den sexuellen Missbrauch schlimmster Sorte von Kindern und Jugendlichen zeigen – Jungen ebenso wie Mädchen.

In der Verhandlung heute räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Tatvorwürfe in vollem Umfang ein, sodass auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtet werden konnte.

Angeklagter voll geständig

Die bei ihm gefundene Fotos und Videos erklärte der 39-Jährige damit, dass er schon seit längerer Zeit zwanghaft nach Pornografie im Internet suche. Es sei ihm auch bewusst, dass „online und die Realität zwei völlig verschiedene Welten sind“, versichert der Angeklagte. Dass er sich in der Realität an Kindern oder Minderjährige vergeht, „ist völlig undenkbar für mich“. Seine Befriedigung „beschränkt sich auf die kurze Zeit, in der ich mir die Bilder anschaue“, so der Angeklagte weiter.

Er sei eigentlich homosexuell, stoße bei der Suche nach legalen pornografischem Materials im Internet auf den einschlägigen Webseiten und auch in den Foren immer wieder auch auf verbotenes kinderpornografisches Material. „Man bekommt dort eben nicht immer genau, was man sucht. Das ist wirklich ein Problem. Wenn ich etwas heruntergeladen habe, ist das oft irrelevant für mich. Ich scrolle das Material dann durch und lösche sofort, was mir nicht gefällt.“

Es sei ihm bewusst, dass nach der jüngsten Strafverschärfung nicht nur die Herstellung, sondern auch schon der Besitz kinderpornografischen Materials strafbar ist. „Das hing wie ein Damoklesschwert über mir.“ Den weitaus größten Teil der heruntergeladenen Fotos und Videos habe er darum auch immer sofort wieder gelöscht. Die bei ihm teilweise auf alten, ausrangierten Endgeräten von den Ermittlern gefundenen Bilder und Videos will er „meistens noch nicht einmal angesehen“ haben.

Bereits Suche im Internet schafft einen Markt

Richter Christian Johann hielt dem Angeklagte vor, dass er mit seiner Suche im Internet auch einen Markt für kinderpornografisches Material schafft – und zwar auch, wenn er sich die Bilder gar nicht ansieht. „Dass ist so, als ob man sich bei einem Drogendealer nur für die kleinen grünen Pillen unter all den anderen Drogen interessiert.“

Ob er denn schon einmal versucht habe, seinem krankhaften Drang entgegenzuwirken und sich Hilfe zu holen? Er habe zwar schon einmal eine Therapie begonnen, antwortete der Angeklagte. Dich er habe sich nicht getraut, dieses Thema offen anzusprechen und deshalb die Therapie abgebrochen. „Ich bin aber offen für eine Therapie“, versicherte der er 39-Jährige. Richter Johann riet ihm dringend dazu. „Alleine schaffen Sie es ja nicht. Wie auch die vielen älteren und neuen Geräte zeigen, geht das ja offenbar schon seit Jahren so mit Ihnen.“

Die Staatsanwältin sah die Anklagevorwürfe in allen Punkten bestätigt. Dem Angeklagten sei auch bewusst, dass sein Handeln strafbar sei. Dies stelle ein Problem für ihn dar, weshalb er auch schon versucht habe, sich Hilfe zu holen. Auch sein der Angeklagte bisher noch nicht vorbestraft.

Andererseits sieht der Gesetzgeber schon für den Besitz eines einzigen kinderpornografischen Fotos ein Strafmaß von ein bis fünf Jahren Gefängnis vor. Bei dem Angeklagten sind aber weit über 1.000 solcher Fotos und Videos gefunden worden. Deshalb hielt die Anklagevertreterin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis für tat- und schuldangemessen.

Ein bis fünf Jahre Haft schon für ein einziges Foto

Der Verteidiger des Holzwickeders sah das komplett anders. Das Geständnis seines Mandanten und seine Kooperation müsse „sehr hoch angesetzt“ werden. Denn damit habe sein Mandant dem Gericht eine sehr aufwendige Beweisaufnahme erspart. Zudem habe sich sein Mandant intensiv mit seiner problematischen Neigung auseinandergesetzt, auch wenn er letztlich vor der Auseinandersetzung damit in einer Therapie zurückgeschreckt sei. Hier sei möglicherweise ein Anstoß durch das Gericht hilfreich. Da sein Mandant außerdem keinerlei Vorstrafen hat, hielt die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, für angemessen.

Angeklagter arbeitet nicht an seinem Problem

Das Urteil des Schöffengerichts lautete auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Richter Christian Johann wies in seiner Urteilsbegründung noch einmal auf den Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Gefängnis hin. „Dafür reicht schon ein einziges Bild. Bei ihnen wurden aber fast 2.000 solcher Fotos und Videos gefunden“, erklärte der Richter dem Angeklagten. Es seien Fotos und Videos mit immer den gleichen Inhalten auf alten und neuen Endgeräten gefunden worden. Dies wertete das Gericht als Indiz dafür, dass es sich nicht um eine einmalige Verfehlung handelt. Daran ändere sich auch nichts, dass der Angeklagte immer wieder Fotos und Videos gelöscht habe. Was dem Gericht ebenfalls negativ auffiel: Statt an seinem Problem zu arbeiten oder sich Hilfe zu holen, habe der Angeklagten in den knapp acht Monaten, seit er wusste, dass dieses Verfahren auf ihn zukommt, „einfach nichts getan“.

Gegen das Urteil kann der Holzwickeder noch Rechtsmittel einlegen.

Kinderpornografie


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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