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37-jähriger Einbrecher zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

In Handschellen vorgeführt wurde der 37 Jahre alte Angeklagte aus der JVA Bochum am Donnerstag (16. Mai) im Amtsgericht Unna. Dort hatte sich der geschiedene Angeklagte, der in Bochum eine Reststrafe absitzt,  wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl zu verantworten. Durch das Urteil von Richterin Sarah Schlierkamp gab es am Ende der Verhandlung noch ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe dazu.

Der drogenabhängige Angeklagte hatte am 5. Juni vorigen Jahres eine günstige Gelegenheit erkannt und war in der Mittagszeit in Holzwickede durch das Küchenfenster eines Wohnhauses im Ahornweg eingestiegen, hatte einige Räume durchsucht und Schmuck im Wert von rd. 6.500 Euro zusammengerafft. Am Tatort hinterließ der Angeklagte DNA-Spuren.

Einstieg am hellichten Tag durchs Küchenfenster

Der Angeklagte räumte die Tat unumwunden ein, auch wenn er sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern konnte.  Hintergrund seiner Tat ist seine ausgeprägte Drogenproblematik – allerdings in nicht ganz typischer Form. Anders als der klassische „Junkie“ hatte der 37-Jährige in der Vergangenheit immer wieder zwischendurch längere Phasen gearbeitet und einen festen Wohnsitz gehabt, wie sein Verteidiger erläuterte. Auch für die Zeit nach seiner Haftentlassung hat der 37-Jährige von seinem alten Arbeitgeber schon wieder ein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt bekommen.  

Doch immer wenn es ihm durch psychische oder Beziehungsprobleme zuviel wurde, griff der  Angeklagte zu Heroin. Angefangen hat das alles im Alter von knapp 18 Jahren zunächst mit Feierdrogen wie Ecstasy oder Amphetamine, wie der Angeklagte berichtete. Zuletzt konsumierte er etwa ein Gramm Heroin pro Tag.

Zwei Therapien hat der 37-Jährige schon angefangen und abgebrochen. „Diese Therapien habe ich nicht so richtig ernst genommen“, hat der Angeklagte inzwischen erkannt. Während seiner aktuellen Haftstrafe nimmt der 37-Jährige nun an einem speziellen Therapieprogramm teil, das bei ihm nach eigener Auskunft „sehr gut“ anschlägt und ihm „über feste Strukturen einen guten Halt“ gibt.  Die Therapie empfindet der Angeklagte als so vielversprechend und hilfreich, dass er sie sogar im Falle seiner Haftentlassung fortsetzen will.

Drogenabhängiger mit 24 Vorstrafen

In seinen Einlassungen auf der Anklagebank wirkte der Angeklagt einsichtig und durchaus selbstreflektiert. Sein Reue klang durchaus glaubwürdig, als er der Geschädigten, die der Verhandlung im Zuschauerraum beiwohnte versicherte: „Es war nichts Persönliches und es tut mir von Herzen leid. Ich weiß, dass so ein Erlebnis Leute total fertig machen kann und das tut mir am meisten leid.“

Sein Auftreten wurde ihm auch vom Anklagevertreter zugute gehalten. „Ich habe schon den Eindruck, dass sich tatsächlich bei Ihnen etwas bewegt“, so der Staatsanwalt. Andererseits sei sein kriminelles Verhalten „schon eine verdammt lange Geschichte“.  Immerhin 24 Vorstrafen, darunter einige einschlägig, gehen schon auf das Konto des 37-Jährigen. Hinzu kommt, dass die Geschädigte durch den Einbruch in ihr Haus erheblich traumatisiert wurde und ihr Schmuck großen ideellen Wert für sie hatte. Darum forderte der Staatsanwalt ein Jahr und neun Monate Haft für den Angeklagten.

Sein Verteidiger plädierte auf ein halbes Jahr weniger und begründete das unter anderem mit dem vollumfänglichen Geständnis und der Kooperation seines Mandaten, was zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung geführt hat.

Bei Opfer im Saal entschuldigt

Richterin Sarah Schlierkamp verurteilte den 37-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten und lag damit genau in der Mitte. Zu dessen Gunsten wertete sie sein umfangreiche Geständnis, was eine erhebliche Verfahrensvereinfachung ermöglichte, aber auch die guten Ansätze, die er in seiner Therapie zeige. Dass eine erste oder zweiten Therapie von Drogenabhängigen abgebrochen wird, sei gar nicht so selten.  

Schließlich mache die Sucht des Angeklagten seine Tat nachvollziehbar. Gegen den Angeklagten spricht die erhebliche Anzahl der von ihm begangenen Straftaten und eine nicht unerhebliche Schadenssumme sowie die Traumatisierung der Geschädigten.

Außer der Haftstrafe des 37-Jährigen ordnete die Richterin die Wiedergutmachung des von ihm verursachten materiellen Schadens durch den Angeklagten an. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Wohnungseinbruchsdiebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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